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Um Fördermittel für die Entsendung von Freiwilligen oder die Aufnahme von internationalen Freiwilligen in Deutschland beantragen zu können, müssen Organisationen eine Trägerprüfung durch die Koordinierungsstelle weltwärts durchlaufen. Gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Ausrichtung können am weltwärts-Programm teilnehmen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Kriterien sowie dem Ablauf der Trägerprüfung.
Die Kriterien für weltwärts-Trägerorganisationen sind in der Förderleitlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts und im Qualitätsanforderungskatalog vorgegeben.
Interessierte Organisationen melden sich am besten bereits vor der Antragstellung bei der Koordinierungsstelle weltwärts von Engagement Global, um den konkreten Ablauf der Prüfung zu besprechen und erste Fragen klären zu können.
Nehmen Sie während der Antragsvorbereitung zudem frühzeitig mit einem Qualitätsverbund Kontakt auf.
Ein vereinfachtes Verfahren der Trägerprüfung durchlaufen Organisationen, die bereits als weltwärts-Trägerorganisation in der Nord-Süd Komponente anerkannt sind und zudem gerne Freiwillige im Rahmen der Süd-Nord Komponente aufnehmen möchten. In diesem Fall müssen nur die Süd-Nord spezifischen Anteile der Trägerprüfung eingereicht werden.
Die folgenden Kriterien müssen von allen Organisationen erfüllt und nachgewiesen werden, die als weltwärts-Trägerorganisation anerkannt werden möchten. Darüber hinaus gelten jeweils spezifische Anforderungen für die Nord-Süd und die Süd-Nord Komponente.
Am weltwärts-Programm können Organisationen teilnehmen, die als gemeinnützige juristische Personen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben. Es kann sich dabei sowohl um juristische Personen des Privatrechts, wie beispielsweise Vereine, als auch um juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Gebietskörperschaften und Stiftungen, handeln. Teilnehmen können auch Zusammenschlüsse von Organisationen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen. Ein-Personen-Gesellschaften sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Eintragung ins Vereinsregister ist mit dem amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts zu belegen. Für die übrigen angesprochenen Organisationsformen ist ein geeigneter offizieller Nachweis einzureichen. Die Gemeinnützigkeit muss durch eine Bescheinigung des Finanzamts nachgewiesen werden.
Die Werbe- und Verwaltungskosten der Organisation müssen verhältnismäßig sein: Nach den Vorgaben des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) sind Werbe- und Verwaltungskosten von maximal 35 Prozent vertretbar.
Als Nachweis muss das DZI Spendensiegel, die Mitgliedsbescheinigung im Deutschen Spendenrat oder eine Aufstellung der Verwaltungskosten eingereicht werden.
Zur Teilnahme am weltwärts-Programm müssen ausreichende personelle Kapazitäten zur administrativen Umsetzung des Programms sowie pädagogische Kompetenz zur Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung des Freiwilligendienstes nachgewiesen werden. Organisationen, die lediglich eine geringe Zahl von Freiwilligen entsenden oder aufnehmen möchten, sollten prüfen, ob der administrative und pädagogische Aufwand von ihnen zu leisten ist. Eine Alternative ist die Entsendung oder Aufnahme von Freiwilligen in Zusammenarbeit mit einer bereits anerkannten weltwärts-Trägerorganisation.
Die Zahl der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden muss im Antrag auf Anerkennung als weltwärts-Trägerorganisation aufgeführt werden. Außerdem muss ein je nach Ausrichtung auf die Nord-Süd- oder Süd-Nord-Komponente angepasstes fachlich-pädagogisches Begleitkonzept eingereicht werden. Neben den Inhalten der Begleitseminare soll dieses auch die Pläne zur personellen Umsetzung darstellen.
Die Förderung des weltwärts-Freiwilligendienstes durch das BMZ erfolgt als Anteilsfinanzierung der Kosten für die Entsendungen beziehungsweise Aufnahmen. In der Nord-Süd Komponente beträgt die Förderung maximal 75 Prozent der Durchführungskosten zuzüglich Gesundheitskosten. In der Süd-Nord Komponente beträgt die Förderung ebenfalls maximal 75 Prozent. Die restlichen rund 25 Prozent der Kosten bringen die Trägerorganisationen aus eigenen Mitteln auf. Vor dem Antrag auf Anerkennung als weltwärts-Trägerorganisation wird daher geprüft, ob über eine ausreichende Bonität verfügt wird. Dafür müssen die Finanz- und Tätigkeitsberichte der letzten drei Jahre mit dem Antrag eingereicht werden. Da es sich bei der Förderung durch das BMZ um staatliche Gelder handelt, unterliegen die Mittelverwendung und die Mittelabrechnung den Vorgaben des Zuwendungsrechts des Bundes.
weltwärts ist ein entwicklungspolitischer Freiwilligendienst. Er fördert das Globale Lernen der Teilnehmenden und regt nachhaltig zu entwicklungspolitischem Engagement an. Vor diesem Hintergrund ist ein eindeutiger entwicklungspolitischer Bezug in den Zielen und Aktivitäten der Entsende- und Aufnahmeorganisationen erforderlich.
Im Antrag müssen die Ziele und Aktivitäten der Organisation beschrieben werden. Dabei sind insbesondere die entwicklungspolitischen Ziele der Organisation und die Aktivitäten in der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit darzulegen. Außerdem ist die Satzung einzureichen.
Wichtiger Hinweis:
Die Verbreitung einer bestimmten Glaubensrichtung oder Weltanschauung ist im weltwärts-Programm nicht gestattet. Religiöse Organisationen oder Organisationen mit sonstiger weltanschaulicher Ausrichtung können als weltwärts-Träger zugelassen werden, Maßnahmen im Bereich der kirchlichen Verkündigung sind jedoch von der Förderung ausgeschlossen.
Der weltwärts-Freiwilligendienst ist nur in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen in Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa und Ozeanien möglich. Partnerorganisationen übernehmen sowohl in der Nord-Süd- als auch in der Süd-Nord Komponente des Freiwilligendienstes essentielle Aufgaben und werden an der inhaltlichen und konzeptionellen Umsetzung des Freiwilligendienstes beteiligt. weltwärts-Trägerorganisationen in Deutschland und ihre Partnerorganisationen pflegen somit – auf der Grundlage klarer Absprachen und Ziele sowie einer schriftlich niedergelegten Vereinbarung – eine enge Kooperation. Der Freiwilligendienst kann nur gelingen, wenn Entsende- und Aufnahmeorganisation partnerschaftlich zusammenarbeiten und intensiven Kontakt halten.
Die Kooperationsbeziehungen mit den Partnerstrukturen sind im Antrag zu beschreiben.
Alle weltwärts-Trägerorganisationen sind verpflichtet, sich einem Qualitätsverbund anzuschließen oder mit anderen Organisationen einen solchen zu gründen. Die Verbünde unterstützen die weltwärts-Trägerorganisationen bei der Qualitätsentwicklung.
Mit dem Antrag ist mitzuteilen, welchem Qualitätsverbund sich Ihre Organisation anschließen möchte.
Die Struktur- und Prozess-Qualität der weltwärts-Trägerorganisationen muss durch eine regelmäßige, verpflichtende externe Zertifizierung nachgewiesen werden. So wird sichergestellt, dass die Trägerorganisationen die Anforderungen des Qualitätsanforderungskatalogs einhalten. Für alle Trägerorganisationen ist es verpflichtend, sich innerhalb der ersten zwei Jahre nach Beginn der Entsendungen zertifizieren zu lassen. Es ist sinnvoll, dazu frühzeitig Kontakt zu einer Zertifizierungsstelle aufzunehmen.
Folgende Organisationen können Entsendeorganisationen für weltwärts zertifizieren:
Informationen zu den Prüfinstanzen sowie den Prüfverfahren erhalten Sie bei den jeweiligen Qualitätsverbünden.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung als weltwärts-Trägerorganisation bestehen weitere Kriterien, die spezifisch für die Teilnahme an der Nord-Süd- oder Süd-Nord-Komponente erfüllt werden müssen.
Ihrem Antrag auf Förderung im weltwärts-Programm müssen Trägerorganisationen ein Konzept für die pädagogische und fachliche Begleitung der Freiwilligen beilegen. Für dieses Konzept sind bereits Angaben der Partnerorganisationen notwendig.
Für die Erstellung des Konzepts sind in diesem Dokument zusätzliche Hinweise zu finden:
Dem pädagogischen Konzept kommt eine zentrale Bedeutung zu.
Das ausführliche Prüfschema wird in folgendem Infoblatt vorgestellt:
Infoblatt: Trägerorganisation für die Süd-Nord Komponente von weltwärts werden (Word))
Die Antragsunterlagen für die Anerkennung als weltwärts-Trägerorganisation sind inklusive aller Anlagen postalisch und elektronisch in identischer Fassung bei der Koordinierungsstelle weltwärts einzureichen:
Adresse: ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Koordinierungsstelle weltwärts
Postfach 12 06 19
53048 Bonn
Für den digitalen Versand des Antrags ist im Antragsformular die Schaltfläche „Per E-Mail versenden“ am Ende des Dokuments zu nutzen. Der automatisch erzeugten E-Mail sind außerdem die im Antrag geforderten Nachweise in digitaler Form als Anlagen hinzuzufügen.
Antrag auf Trägerprüfung zur Teilnahme am weltwärts-Programm