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Trägerorganisationen

Informationen für Träger in der Nord-Süd Komponente

Die Träger setzen den weltwärts-Freiwilligendienst gemeinsam mit ihren Partnern aus Afrika, Asien, Lateinamerika, Ozeanien und Osteuropa um. Die Aufgaben der Träger aus Deutschland sind vielfältig: Sie bereiten die Freiwilligen vor, begleiten sie während ihres Dienstes und sind nach der Rückkehr ihre erste Anlaufstelle für ehrenamtliches Engagement. Außerdem sind die Träger verantwortlich für die Beantragung, das Monitoring und die Abrechnung der Fördermittel. Zudem sind sie zuständig für die Berichterstattung an Engagement Global.

Aufgaben für Träger

Träger, die im Rahmen des weltwärts-Programms Freiwillige entsenden, sind für das BMZ als Fördermittelgeber in einer besonderen Verantwortung. Sie müssen nachweisen können, dass der Freiwilligendienst gemäß den Vorgaben durchgeführt wurde. Zentral sind die Förderleitlinie, der Qualitätsanforderungskatalog sowie der Mittelleitfaden. Auch für die Administration und die Abrechnung der Gelder sind die Träger verantwortlich.

Welche Aufgaben die Träger in der Durchführung übernehmen, legen sie jeweils gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen in einer schriftlichen Vereinbarung fest.

Als Entsendeorganisation bewerben die Träger den weltwärts-Freiwilligendienst in Deutschland durch ihre Öffentlichkeitsarbeit und organisieren den Bewerbungsprozess für die Auswahl der Freiwilligen. Gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen wählen sie die künftigen Freiwilligen aus.

Im Anschluss bereiten die Träger ihre Freiwilligen auf die Ausreise und ihren Dienst vor. Neben der pädagogischen und inhaltlichen Vorbereitung zählt dazu auch die logistische Unterstützung wie der Versicherungsschutz, die Visa-Beantragung oder Flugbuchung.

Während des Einsatzes vor Ort stehen die Träger in engem Kontakt mit den Partnerorganisationen und sind auch für die Freiwilligen weiterhin ansprechbar.

Nach der Rückkehr der Freiwilligen führen die Träger die Nachbereitungsseminare durch und unterstützen die ehemaligen weltwärts-Freiwilligen in ihrem weiteren entwicklungspolitischen Engagement.

Aufenthaltsstatus sicherstellen

Es liegt in der Verantwortung der Trägerorganisationen, dass die Freiwilligen über zweckentsprechende Aufenthaltsdokumente verfügen, die die gesetzlichen Anforderungen des Gastlandes erfüllen. Ein unzureichender Aufenthaltsstatus von Freiwilligen kann auch zum Ausschluss der Trägerorganisation aus dem Programm führen.

Um Träger und Freiwillige bei der Visabeantragung zu unterstützen, stellt Engagement Global sogenannte Visabegleitschreiben aus. Diese können bei den ausländischen Botschaften in Deutschland vorgelegt werden. Darin wird bestätigt, dass es sich bei dem Aufenthalt um einen staatlich geförderten Freiwilligendienst handelt.

Wenn die Freiwilligen eine Aufenthalts- und/oder Arbeitsgenehmigung erst vor Ort beantragen können, findet die Einreise zunächst mit einem Einreise- oder Touristenvisum statt. Der Aufenthalt der Freiwilligen kann ohne den korrekten Aufenthaltstitel nicht fortgeführt werden. Ein Freiwilligendienst mit einem Touristenvisum ist im weltwärts-Programm bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht gestattet.

Versicherungen

Die Trägerorganisationen schließen für die Freiwilligen einen Versicherungsschutz ab, der mindestens Folgendes umfasst:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Unfallversicherung inklusive Invalidität und Todesfall
  • Haftpflicht- und Rücktransportversicherung.

Zusätzlich sind alle weltwärts-Freiwilligen automatisch bei der Unfallversicherung Bund und Bahn für alle dienstbezogenen Fälle versichert. Die Kosten dafür werden vollständig vom BMZ getragen.

Für die Aufrechterhaltung des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes in Deutschland sind die Freiwilligen selbst verantwortlich.

Unfallversicherung Bund und Bahn
Broschüre der Unfallversicherung Bund und Bahn (PDF)

Inklusionsbedingte Mehrbedarfe zur Gewährleistung sozialer Teilhabe

Zur Deckung von Mehrausgaben zur Gewährleistung sozialer Teilhabe, die im Zusammenhang mit der Entsendung von Freiwilligen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung anfallen, können zusätzliche Fördermittel beantragt werden. Diese Mehrausgaben können zu 100 Prozent gefördert werden. Die Beantragung erfolgt nach Abschluss des Weiterleitungsvertrags im Rahmen eines Änderungsantrags. Im Formular für den Änderungsantrag werden die erforderlichen Angaben abgefragt.

Kosten übernehmen

Informationen für Partner

Aufgaben der Partnerorganisationen in Afrika, Asien, Lateinamerika, Ozeanien und Osteuropa.