weltwärts
bewegt

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Programmbegleitende Maßnahmen entwickeln

Fördermittel beantragen

Eigene Partnerkonferenzen durchführen. Dialog- und Netzwerk im weltwärts-Programm stärken. Die fachlich-pädagogische Begleitung der Freiwilligen verbessern. Mentorinnen, Mentoren und Gastfamilien schulen. Diskriminierungsfreie und inklusive Zugänge zum Freiwilligendienst entwickeln.

Was wird gefördert?

Begleitmaßnahmen haben zum Ziel, die Qualität des weltwärts-Programms zu verbessern und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu fördern. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der stetigen Verbesserung der fachlich-pädagogischen Begleitung. Dabei geht es vor allem um Vernetzung, Kooperation und Qualifizierung der beteiligten Organisationen. Zudem soll für die Teilnahme die Zielgruppe des weltwärts-Programms in ihrer Diversität erreicht werden.

Anträge können insbesondere zu einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte eingereicht werden:

Qualifikation und Fortbildung

Qualifikation und Fortbildung

Qualifikation und Fortbildung zur fachlich- pädagogischen Begleitung der Freiwilligen von Mentorinnen und Mentoren, Vertreterinnen und Vertretern der Entsende- und Aufnahmeorganisationen sowie Ansprechpersonen in den Einsatzstellen.

Kooperation und Vernetzung

Kooperation und Vernetzung

Kooperation und Vernetzung der beteiligten weltwärts-Akteure in Deutschland und in den Partnerländern, z.B. gemeinsame Workshops.

Programmqualität

Programmqualität

Allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Programmqualität, um die angestrebten Ziele von weltwärts besser zu erreichen.

Inklusion und Diversität

Inklusion und Diversität

Maßnahmen zur Stärkung der Inklusion und Diversitätsorientierung im weltwärts-Programm. Insbesondere Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe und zur Erreichung der Zielgruppe innerhalb des weltwärts-Programms in ihrer Diversität, zur Identifizierung und zum Abbau von strukturellen und institutionellen Hürden sowie zur Steigerung der Kompetenz im Bereich Inklusion und Diversitätsorientierung im weltwärts-Programm.

Engagementförderung für Süd-Nord-Freiwillige

Engagementförderung für Süd-Nord-Freiwillige

Maßnahmen von und für ehemalige Süd-Freiwillige zur Stärkung des entwicklungspolitischen Engagements nach der Rückkehr. Diese Maßnahmen müssen durch eine deutsche Trägerorganisation beantragt und gemeinsam mit einer Partnerorganisation im Globalen Süden umgesetzt werden.

Zu den Zielgruppen von Projekten ehemaliger Süd-Freiwilliger zählen die breite Öffentlichkeit in einem Land des Globalen Südens, Menschen, die sich bisher nicht oder nur wenig mit entwicklungspolitischen Fragestellungen befasst haben, Kinder und Jugendliche im schulischen und außerschulischen Bereich Lehrkräfte von Ausbildungs- und Schuleinrichtungen, Fachkräfte und Verantwortliche aus der Wirtschaft, Politisch Verantwortliche, Mitarbeitende von öffentlichen Einrichtungen sowie entwicklungspolitisch engagierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene (siehe „weltwärts – und danach? Konzept zum Engagement der ehemaligen Freiwilligen nach ihrem weltwärts-Dienst).

Bei Maßnahmen zur Engagement-Förderung, die gemeinsam mit ehemaligen Süd-Freiwillige durchgeführt werden, werden ca. 1.000 Euro pro ehemaliger*m Süd-Freiwilligen als Richtwert angesetzt. Alle Ausgaben müssen für die Umsetzung der Maßnahme notwendig sein und unter dem Gesichtspunkt der Kosten/Nutzen-Effizienz eingesetzt werden (siehe Leitfaden zur Antragstellung von Begleitmaßnahmen).

In den vergangenen Jahren wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt. Darunter z.B. folgende:

  • Partnerkonferenzen in Deutschland und den Partnerländern
  • Trainings für Mentorinnen, Mentoren und Gastfamilien
  • Die Entwicklung eines Methodenhandbuchs für Seminarleitungen
  • Diskriminierungssensible Begleitung von Freiwilligen

Unter diesem Link ist eine Vielzahl der bewilligten Maßnahmen aufgelistet, die zur Inspiration für eigene Ideen dienen können:

Übersicht bisher geförderter Begleitmaßnahmen

Förderumfang und Förderzeitraum

Für Begleitmaßnahmen gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Die finanzielle Förderung durch das BMZ umfasst maximal 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.  
  • Die Fördersumme pro Begleitmaßnahme beträgt maximal 50.000 Euro.
  • Die Projektlaufzeit ist auf maximal 24 Monate begrenzt.

In seltenen Ausnahmefällen und bei besonderer Relevanz der Maßnahme für das weltwärts-Programm insgesamt kann von den obigen Angaben abgewichen werden.

Was kann nicht durch Begleitmaßnahmen gefördert werden?

Folgende Vorhaben sind Beispiele dafür, was nicht als Begleitmaßnahmen gefördert werden kann:

  • Aufbau von Strukturen zur Durchführung des weltwärt-Programms, dazu zählt die Akquise neuer Einsatzstellen
  • Einsatzstellenbesuche und Dienstgespräche
  • Allgemeine Maßnahmen zur Organisationsentwicklung, die nicht unmittelbar zur Verbesserung der fachlichpädagogischen Begleitung der Freiwilligen beitragen
  • Maßnahmen zur Einarbeitung und beruflichen Qualifizierung des Personals von Entsende- und Aufnahmeorganisationen
  • Entwicklungspolitische Projekte oder Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung der Partner
  • Verwaltungs- und Infrastrukturkosten, die den Maßnahmen nicht unmittelbar zugeordnet werden können
  • Seminare oder Veranstaltungen für aktuelle Freiwillige
  • Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit für das weltwärts-Programm

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • alle aktiven Trägerorganisationen mit Sitz in Deutschland
  • Partnerorganisationen in Asien, Afrika, Lateinamerika, Ozeanien und Osteuropa (über ihre deutschen Partner)
  • Zusammenschlüsse der Träger (z.B. Konsortien und Verbünde)
  • Vereinigungen ehemaliger Freiwilliger (sofern sie als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Deutschland haben)

Leitfaden für die Antragstellung

Bei der Vorbereitung hilft der Leitfaden für die Antragstellung (siehe unten) mit detaillierten Hinweisen zu den Förderschwerpunkten, Kriterien und Antragsverfahren sowie zu beachtenden Regeln. Bei Antragstellung sollte bereits eine sehr detaillierte Vorstellung der Maßnahme zu vorliegen.

Antragsfristen

Für Begleitmaßnahmen gibt es zwei Antragsfristen pro Jahr. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt circa drei Monate, sofern die Unterlagen vollständig sind. Falls Sie Anträge außerhalb der Fristen einreichen möchten, wenden Sie sich bitte vor ab an die Koordinierungsstelle weltwärts.

1. Januar Antragsfrist für Maßnahmen, die zwischen April bis August beginnen.
1. Juni Antragsfrist für Maßnahmen, die zwischen September bis März beginnen.

Antragsunterlagen für Begleitmaßnahmen und persönliche Beratung

Die Antragsunterlagen für eine Begleitmaßnahme sind inklusive aller Anlagen postalisch und elektronisch in identischer Fassung bei der Koordinierungsstelle weltwärts bei Engagement Global einzureichen.

Anna Winkelkotte

Telefon: +49 (0) 228 20 717 2242
begleitmassnahme@­weltwaerts.de

Adresse: ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Koordinierungsstelle weltwärts
Postfach 12 06 19, 53048 Bonn

Checkliste für einen vollständigen Antrag

  • Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung für Begleitmaßnahmen im Rahmen des weltwärts-Programms
  • Anlage 1: Verbindlicher Finanzierungsplan
  • Anlage 2: Darstellung der Maßnahme
  • Anlage 3: Stellungnahme der Kooperationspartner bzw. Partnerorganisationen zu Bedarfen und Erwartungen an die geplante Maßnahme (mit deutscher Übersetzung)
  • Anlage 4: Nachweis über die Regelung der Mittelweitergabe und Mittelsteuerung (mit Unterschrift aller Beteiligten)

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Begleitmaßnahmen die Hinweise im „Leitfaden für die Antragstellung von Begleitmaßnahmen“.

Weiterleitungsvertrag und Mittelanforderung für Begleitmaßnahmen

Nach der Bewilligung des Antrags durch das BMZ wird ein Weiterleitungsvertrag geschlossen. Erst nach Abschluss des Weiterleitungsvertrags können Fördermittel mit dem Formblatt "Mittelanforderung für die Finanzierungslinie Begleitmaßnahmen" bei der Koordinierungsstelle weltwärts abgerufen werden.

Bei Projekten von und für ehemalige Süd-Freiwillige zur Stärkung des entwicklungspolitischen Engagements nach der Rückkehr kann die deutsche Trägerorganisation Mittel an den Projektpartner im Partnerland weiterleiten. Die Mittel sind für Maßnahmen des jeweiligen Projektes aufzuwenden, deren Durchführung im Weiterleitungsvertrag vereinbart wurde. Hierzu ist eine Projektvereinbarung in Form eines privatrechtlichen Vertrages zu schließen, um die Einhaltung der mit Engagement Global vertraglich vereinbarten Auflagen zu gewährleisten. Die im Weiterleitungsvertrag geregelten Maßgaben sind auch den weiteren Zuwendungsempfängern vorzuschreiben. Die Steuerung des Projektes verbleibt bei der deutschen Trägerorganisation, mit der Engagement Global den Weiterleitungsvertrag geschlossen hat. Eine Weiterleitung an Privatpersonen ist ausgeschlossen.

Fördermittel können rückwirkend oder im Voraus für die in einem Zeitraum von bis zu sechs Wochen anfallenden Kosten angefordert werden. Entsprechend den allgemeinen zuwendungsrechtlichen Vorschriften erfolgt der Abruf der Mittel in einem anteiligen Verhältnis entsprechend dem Anteil, der Ihnen im Weiterleitungsvertrag bewilligt wurde (bis maximal 75 Prozent BMZ-Anteil).

Das ausgefüllte Formular ist als PDF per E-Mail bei Engagement Global einzureichen