Programmbegleitende Maßnahmen entwickeln
Eigene Partnerkonferenzen durchführen. Dialog- und Netzwerk im weltwärts-Programm stärken. Die fachlich-pädagogische Begleitung der Freiwilligen verbessern. Mentorinnen, Mentoren und Gastfamilien schulen. Diskriminierungsfreie und inklusive Zugänge zum Freiwilligendienst entwickeln.
Mit den weltwärts-Begleitmaßnahmen fördert das BMZ Maßnahmen, die dazu dienen, die Qualität des weltwärts-Freiwilligendienstes zu verbessern.
Alle Freiwilligendienst-Organisationen, Verbünde sowie Vereinigungen von ehemaligen Freiwilligen erhalten die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen und Projekte zur Verbesserung des weltwärts-Programms zu realisieren.
Was wird gefördert?
Begleitmaßnahmen haben zum Ziel, die Qualität des weltwärts-Programms zu verbessern und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu fördern. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der stetigen Verbesserung der fachlich-pädagogischen Begleitung. Dabei geht es vor allem um Vernetzung, Kooperation und Qualifizierung der beteiligten Organisationen. Zudem sollen bisher unterrepräsentierte Gruppen sollen für die Teilnahme am weltwärts-Programm erreicht werden.
Anträge können insbesondere zu einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte eingereicht werden:
Qualifikation und Fortbildung zur fachlich- pädagogischen Begleitung der Freiwilligen von Mentorinnen und Mentoren, Vertreterinnen und Vertretern der Entsende- und Aufnahmeorganisationen sowie Ansprechpersonen in den Einsatzstellen.
Kooperation und Vernetzung der beteiligten weltwärts-Akteure in Deutschland und in den Partnerländern, z.B. gemeinsame Workshops.
Allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Programmqualität, um die angestrebten Ziele von weltwärts besser zu erreichen.
Förderung von Inklusion und Diversität, insbesondere durch die Ansprache, Entsendung und Aufnahme von bisher im weltwärts-Freiwilligendienst unterrepräsentierten Gruppen, z.B. junge Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung, mit Studienabschluss oder mit Beeinträchtigung/Behinderung.
In den vergangenen Jahren wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt. Darunter z.B. folgende:
- Partnerkonferenzen in Deutschland und den Partnerländern
- Trainings für Mentorinnen, Mentoren und Gastfamilien
- Die Entwicklung eines Methodenhandbuchs für Seminarleitungen
- Diskriminierungssensible Begleitung von Freiwilligen
Unter diesem Link ist eine Vielzahl der bewilligten Maßnahmen aufgelistet, die zur Inspiration für eigene Ideen dienen können:
Förderumfang und Förderzeitraum
Für Begleitmaßnahmen gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Die finanzielle Förderung durch das BMZ umfasst maximal 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Die Fördersumme pro Begleitmaßnahme beträgt maximal 50.000 Euro.
- Die Projektlaufzeit ist auf maximal 24 Monate begrenzt.
In seltenen Ausnahmefällen und bei besonderer Relevanz der Maßnahme für das weltwärts-Programm insgesamt kann von den obigen Angaben abgewichen werden.
Was kann nicht durch Begleitmaßnahmen gefördert werden?
Folgende Vorhaben sind Beispiele dafür, was nicht als Begleitmaßnahmen gefördert werden kann:
- Aufbau von Strukturen zur Durchführung des weltwärt-Programms, dazu zählt die Akquise neuer Einsatzstellen
- Einsatzstellenbesuche und Dienstgespräche
- Allgemeine Maßnahmen zur Organisationsentwicklung, die nicht unmittelbar zur Verbesserung der fachlichpädagogischen Begleitung der Freiwilligen beitragen
- Maßnahmen zur Einarbeitung und beruflichen Qualifizierung des Personals von Entsende- und Aufnahmeorganisationen
- Entwicklungspolitische Projekte oder Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung der Partner
- Verwaltungs- und Infrastrukturkosten, die den Maßnahmen nicht unmittelbar zugeordnet werden können
- Seminare oder Veranstaltungen für aktuelle Freiwillige
- Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit für das weltwärts-Programm
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- alle aktiven Trägerorganisationen
- Partnerorganisationen in Asien, Afrika, Lateinamerika, Ozeanien und Osteuropa (über ihre deutschen Partner)
- Zusammenschlüsse der Träger (z.B. Konsortien und Verbünde)
- Vereinigungen ehemaliger Freiwilliger (sofern sie als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Deutschland haben)
Leitfaden für die Antragstellung
Bei der Vorbereitung hilft der Leitfaden für die Antragstellung (siehe unten) mit detaillierten Hinweisen zu den Förderschwerpunkten, Kriterien und Antragsverfahren sowie zu beachtenden Regeln. Bei Antragstellung sollte bereits eine sehr detaillierte Vorstellung der Maßnahme zu vorliegen.
Antragsfristen
Für Begleitmaßnahmen gibt es zwei Antragsfristen pro Jahr. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt circa drei Monate, sofern die Unterlagen vollständig sind.
1. Januar | Antragsfrist für Maßnahmen, die zwischen April bis August beginnen. |
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1. Juni | Antragsfrist für Maßnahmen, die zwischen September bis März beginnen. |
Antragsunterlagen für Begleitmaßnahmen und persönliche Beratung
Die Antragsunterlagen für eine Begleitmaßnahme sind inklusive aller Anlagen postalisch und elektronisch in identischer Fassung bei der Koordinierungsstelle weltwärts bei Engagement Global einzureichen.
Checkliste für einen vollständigen Antrag
- Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung für Begleitmaßnahmen im Rahmen des weltwärts-Programms
- Anlage 1: Verbindlicher Finanzierungsplan
- Anlage 2: Darstellung der Maßnahme
- Anlage 3: Stellungnahme der Kooperationspartner bzw. Partnerorganisationen zu Bedarfen und Erwartungen an die geplante Maßnahme (mit deutscher Übersetzung)
- Anlage 4: Nachweis über die Regelung der Mittelweitergabe und Mittelsteuerung (mit Unterschrift aller Beteiligten)
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Begleitmaßnahmen die Hinweise im „Leitfaden für die Antragstellung von Begleitmaßnahmen“.
Weiterleitungsvertrag und Mittelanforderung für Begleitmaßnahmen
Nach der Bewilligung des Antrags durch das BMZ wird ein Weiterleitungsvertrag geschlossen. Erst nach Abschluss des Weiterleitungsvertrags können Fördermittel mit dem Formblatt "Mittelanforderung für die Finanzierungslinie Begleitmaßnahmen" bei der Koordinierungsstelle weltwärts abgerufen werden.
Fördermittel können rückwirkend oder im Voraus für die in einem Zeitraum von bis zu sechs Wochen anfallenden Kosten abgerufen werden. Entsprechend den allgemeinen zuwendungsrechtlichen Vorschriften erfolgt der Abruf der Mittel in einem anteiligen Verhältnis entsprechend dem Anteil, der Ihnen im Weiterleitungsvertrag bewilligt wurde (bis maximal 75 Prozent BMZ-Anteil).
Das ausgefüllte Formular ist als PDF per E-Mail bei Engagement Global einzureichen
Downloads
- Konzept für die Förderung von Begleitmaßnahmen im Rahmen des weltwärts-Programms (PDF, 122.6 KB)
- Leitfaden für die Antragstellung von Begleitmaßnahmen (PDF, 172.0 KB)
- Antrag auf Gewährung eine Bundeszuwendung für Begleitmaßnahmen im Rahmen des weltwärts-Programms (PDF, 1.9 MB)
- Anlage 2: Darstellung der Maßnahme. Anlage zum "Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung" für eine Begleitmaßnahme im Rahmen des weltwärts Programms (DOCX, 43.3 KB)
- Mittelanforderung für die Finanzierungslinie Begleitmaßnahmen im Rahmen des weltwärts-Programms (PDF, 107.0 KB)
- Teilnehmendenliste für Maßnahmen im weltwärts-Programm (DOCX, 94.6 KB)