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weltwärts
bewegt
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Ab dem 1. Januar 2017 wird eine Umlagefinanzierung für die Qualitätsarbeit im weltwärts-Programm eingeführt, die vom Umfang der Entsendungen bzw. Aufnahmen abhängig ist. Entsende- und Aufnahmeorganisationen können die Kosten etwa für den Qualitätsverbund im Bundesmittelantrag mitbeantragen. Die Zertifizierungskosten können unabhängig vom Bundesmittelantrag mit Engagement Global direkt abgerechnet werden.
Die Höhe der Umlage für die Qualitätskosten richtet sich nach der Anzahl der Freiwilligenmonate. Anträge für die Süd-Nord- und die Nord-Süd-Komponente werden wie bisher unabhängig voneinander gestellt und berechnet. Beantragt werden können:
Freiwilligenmonate | für die Monate 1- 12 |
für die Monate 13 - 300 |
für die Monate 301 - 1200 |
ab dem Monat 1201 |
---|---|---|---|---|
Höhe der Umlage | max. 30 € pro Monat |
max. 17,50 € pro Monat |
max. 5 € pro Monat |
max. 3 € pro Monat |
Der Anteil der BMZ-Förderung beträgt 75 Prozent, der Eigenanteil der Antragsteller 25 Prozent.
Laufende Weiterleitungsverträge für den Jahrgang 2016/17 können um die ab 2017 anfallenden Qualitätskosten aufgestockt werden. Ob Sie einen Änderungsantrag stellen müssen, erfahren Sie von Ihrem Konsortium bzw. Ihrem Qualitätsverbund.
Zur Erstattung der Kosten der Zertifizierung werden ab dem 1. Januar 2017 die Rechnung der externen Prüfinstanz nicht wie bisher beim Qualitätsverbund, sondern zusammen mit eine Kopie des Prüfzertifikats bei Engagement Global eingereicht. Ausschlaggebend für die Höhe der Erstattung ist die Anzahl der Entsendungen der Organisation im Jahr, in dem die Zertifizierungskosten anfallen:
Anzahl der Freiwilligen | bis 5 | bis 30 | bis 45 | bis 60 | bis 79 | ab 80 |
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Kostenerstattung für Zertifizierung |
98% | 95% | 90% | 85% | 80% | 75% |
Die Zertifizierungskosten werden nicht im Bundesmittelantrag berücksichtigt.