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Minderbedarf festgestellt?

Änderungsanträge jetzt einreichen

Sollten Sie die im Rahmen der Weiterleitungsverträge für Entsendungen, Rückkehr- und Programmbegleitmaßnahmen bewilligten Mittel nicht voll ausschöpfen können, möchten wir Sie bitten, bis zum 30. Juni 2013 Änderungsanträge für die entsprechenden Weiterleitungsverträge in der Koordinierungsstelle weltwärts einzureichen.

Die Mitteilung über den Minder- oder Mehrbedarf hat keinen verbindlichen Charakter. Auf dieser Grundlage können wir nur einschätzen, ob alle Mittel wie geplant abfließen werden. Sobald Sie wissen, dass Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben geringer ausfallen als im Weiterleitungsvertrag bewilligt, reichen Sie bitte einen Änderungsantrag ein. Nur so werden BMZ-Mittel wieder für uns verfügbar und können rechtzeitig umgewidmet werden. Viele Aufstockungsanträge können erst bewilligt werden, wenn Mittel aus anderen Verträgen wieder zurückgegeben werden.

Je später Änderungsanträge im Jahr eingereicht werden, desto schwieriger ist es, die freiwerdenden Mittel noch im laufenden Haushaltsjahr anderweitig einzusetzen. Sobald Sie also einen Minder- oder Mehrbedarf (ab circa 2.000 Euro) im laufenden Haushaltsjahr feststellen, reichen Sie bitte so schnell wie möglich einen Änderungsantrag ein.

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