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weltwärts
bewegt
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Zum 01.10.2020 ist die generelle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgehoben worden. In Länder, für die keine Reisewarnungen oder restriktive Sicherheitshinweise vorliegen, können ab November wieder Freiwillige aus Deutschland entsendet werden – unter Beachtung strenger Kriterien.
Seit der im März 2020 gestarteten Rückholaktion der Bundesregierung haben keine weltwärts-Freiwilligendienste im Ausland mehr stattgefunden: Alle Freiwilligen mussten wegen der Covid-19-Pandemie ihre Einsatzplätze verlassen. Zum Teil bestand für sie die Möglichkeit, ihren Dienst in Deutschland weiterzuführen. Ebenso wenig möglich waren seitdem Neuausreisen von Freiwilligen.
Das Auswärtige Amt (AA) hat seine generelle internationale Reisewarnung mit Wirkung zum 01.10.2020 aufgehoben. Das Infektionsgeschehen in vielen Partnerländern steigt jedoch weiterhin und die Entwicklung ist nicht absehbar. Was bedeutet das für den weltwärts-Freiwilligendienst? Für viele weltwärts-Länder gelten nach wie vor Reisewarnungen beziehungsweise sehr restriktive Reise- und Sicherheitshinweise. Dorthin können selbstverständlich auch weiterhin keine Freiwilligen entsendet werden.
Dennoch, mit weltwärts geht es weiter: In Ländern, für die keine Reisewarnung besteht, sollen ab November 2020 wieder Freiwilligendienste mit weltwärts möglich sein – natürlich unter Beachtung strenger Kriterien. Diese beziehen sich beispielsweise auf den lokalen Zugang zum Gesundheitssystem, die Versorgungslage vor Ort, die Quarantänebedingungen im Gastland – oder auch ganz konkret auf die Verfügbarkeit von Flugverbindungen. Zudem darf selbstverständlich auch von den Freiwilligen keine Ansteckungsgefahr ausgehen.
Ein detaillierter Kriterienkatalog wurde allen Organisationen des weltwärts-Freiwilligendienstes verbindlich zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage dieses Katalogs sind sie verpflichtet, genau zu prüfen, ob die Entsendung und der Aufenthalt von Freiwilligen vertretbar ist. Eine pandemiebedingte neuerliche Rückholung durch die Bundesregierung kann nicht gewährleistet werden.
Sofern eine Ausreise vorerst nicht möglich sein sollte, wird es den Freiwilligen ermöglicht, bis zu sechs Monate ihres Dienstes in Deutschland zu leisten und hier einer entwicklungspolitischen Tätigkeit nachzugehen.
In der aktuellen Situation müssen die zivilgesellschaftlichen Trägerorganisationen zudem einen geringeren finanziellen Eigenbeitrag für die Umsetzung der Freiwilligendienste aufbringen.
Nach wie vor gilt, dass die Entsendeorganisationen die erste und beste Ansprechstelle für alle interessierten Freiwilligen und ihre Angehörigen sind, sowie die Verantwortung für eine Entsendung tragen. Alle Organisationen sind detailliert über die Regelungen des weltwärts-Programms informiert und beantworten gerne Fragen, wo und unter welchen Bedingungen Freiwillige ihren Dienst zukünftig absolvieren können.
Alle Einsatzplätze des weltwärts-Programms sind in unserer Einsatzplatzbörse zu finden
Reisewarnungen und Sicherheitshinweise auf der Seite des Auswärtigen Amtes