Noch auf der Suche? Auf deinem Merkzettel kannst Du Entsendeorganisationen speichern, die Dir zusagen. Schick sie Dir anschließend per Mail zu oder speichere sie als PDF.
weltwärts
bewegt
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Damit ein Freiwilligendienst im Rahmen von weltwärts gefördert werden kann, muss der jeweilige Einsatzplatz, also das konkrete Projekt, in dem Freiwillige eingesetzt werden sollen, vor der Entsendung bei Engagement Global registriert werden. Es können nur Projekte registriert werden, die den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen im weltwärts-Programm entsprechen. Auf dieser Seite sind die Informationen zu den Kriterien und dem Vorgehen zu finden.
Nicht jedes Projekt ist für einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst geeignet. Freiwillige können nur in Einsatzstellen entsandt werden, die gemeinwohlorientiert sind und Zugang zu entwicklungspolitischen Fragestellungen bieten. Das heißt, die Einsatzstellen arbeiten mit marginalisierten Zielgruppen, im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit oder befassen sich explizit mit anderen entwicklungspolitischen Themen der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs).
Die Trägerorganisationen sind mit der Umsetzung des Programms betraut und somit auch für die Sicherheit der Freiwilligen verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass die Freiwilligen nicht in Länder, Regionen oder Provinzen entsandt werden, für die eine Reisewarnung oder eine Sperrung für weltwärts ausgesprochen wurde.
Wenn zwei Einsatzplätze in einer Einsatzstelle registriert werden sollen, ist für jeden der beiden Einsatzplätze eine eigene Registrierung erforderlich, da an jeden Platz eine eigene Einsatzplatznummer vergeben wird.
Die detaillierten Anforderungen an Einsatzplätze sind im verbindlichen „Qualitätsanforderungskatalog im weltwärts-Programm“ geregelt.
Darüber hinaus gelten die grundsätzlichen Regelungen der Förderleitlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts sowie die aktuellen Sicherheitshinweise für Einsatzplätze, die weiter unten auf der Seite zu finden sind.
Zur Registrierung eines Einsatzplatzes nutzen Trägerorganisationen das Formular „Registrierung eines Einsatzplatzes“. Es wird vollständig ausgefüllt, gespeichert und anschließend über den Button „Per E-Mail versenden“ bei Engagement Global eingereicht.
Das Formular muss spätestens drei Monate vor der geplanten Besetzung des Einsatzplatzes bei Engagement Global eingereicht werden. Die Trägerorganisation erhält daraufhin eine elektronische Eingangsbestätigung mit einer Einsatzplatznummer.
Eingehende Einsatzplatzregistrierungen werden von Engagement Global stichprobenhaft oder anlassbezogen geprüft. Bei Fragen und Hinweisen auf mögliche Qualitätsmängel kontaktiert Engagement Global die Trägerorganisation, um Unklarheiten zu beseitigen oder die Möglichkeit einzuräumen, mögliche Mängel zu beheben.
Nach der erfolgreichen Registrierung des Einsatzplatzes wird die Trägerorganisation benachrichtigt – der Einsatzplatz kann nun besetzt werden. Nach wenigen Tagen erscheint der registrierte Einsatzplatz zudem automatisch in der weltwärts-Börse auf der Website.
Die Registrierung eines Einsatzplatzes ist maximal für zwei Jahre gültig. Eine Aktualisierung der Einsatzplatzregistrierung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der Registrierung durch die Trägerorganisation vorzunehmen, im Falle von Änderungen an den Einsatzplatzdaten auch schon früher.
Zur Aktualisierung eines Einsatzplatzes nutzen Trägerorganisationen das gleiche Formular wie für die Registrierung eines neuen Platzes. Nach Abschluss der Aktualisierung erhält die Trägerorganisation eine automatische E-Mail mit dem neuen Laufzeitende des Einsatzplatzes.
Soll ein Einsatzplatz dauerhaft nicht mehr besetzt werden, teilt die Trägerorganisation dies Engagement Global unter Nennung der Einsatzplatznummer formlos per E-Mail mit.
Die Liste der gesperrten Länder ist nicht abschließend. In Länder und Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, sind keine Entsendungen möglich. Private Reisen von Freiwilligen in für weltwärts gesperrte Länder und Regionen sind nicht gestattet.
Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes können Sie sich über weltweite Reise- und Sicherheitshinweise informieren.
Die aktuellen Sicherheitshinweise sind vor jeder Registrierung oder Aktualisierung eines Einsatzplatzes zu beachten.
Aktuell sind folgende Länder für weltwärts gesperrt:
Ägypten, Äthiopien, Algerien, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Guinea, Libyen, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Somalia, Sudan, Südsudan, Tschad, Zentralafrikanische Republik
Afghanistan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Libanon, Myanmar, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Syrien
Belarus, Ukraine
El Salvador, Haiti, Honduras, Nicaragua, Venezuela
Papua Neuguinea
Vor einer Entsendung nach Angola müssen Trägerorganisationen Rücksprache mit der Koordinierungsstelle weltwärts halten.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete bzw. der Nutzung der genannten Straßen im Grenzgebiet zu Aserbaidschan:
Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die gesamte Region Bergkarabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Araz-Fluss, dem Dreiländereck Aserbaidschan, Iran, Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan, Georgien, Armenien im Norden).
Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) in den Departements Atakora und Alibori. Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Alle Küstenprovinzen (Esmeraldas, Manabí, Santa Elena, Guayas, El Oro) sowie die Provinzen Santo Domingo, Los Rios und Sucumbíos sind für weltwärts-Einsätze gesperrt. Entsendungen dorthin sind nicht möglich.
Es besteht eine Reisewarnung in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, inkl. des Comoé-Nationalparks und die Stadt Bouna. Entsendungen dorthin sind nicht möglich.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in den Norden in die Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo, insbesondere in die Regionen Upper East und North East und in die Städte Bawku, Garu, Zebilla, Tempane, Nalerigu, Walewale und deren Umgebung.
Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Jammu und Kaschmir.
Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Aufgrund von Visaeinschränkungen sind Entsendungen nach Indonesien nur in Ausnahmefällen möglich. Für Entsendeorganisationen und Freiwillige gilt zu beachten, dass das Kultur- und Sozial-Visum nach Prüfung durch indonesische Behörden für weltwärts nicht in Frage kommt.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Thailand.
Diese Gebiete sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen:
Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Darüber hinaus gilt: Trägerorganisationen müssen frühzeitig vor geplanten Ausreisen Kontakt zur deutschen Botschaft aufnehmen, um sich zum geplanten Einsatz auszutauschen.
Folgende Regionen sind für weltwärts-Entsendungen gesperrt. Das gilt sowohl für dienstliche als auch private Aufenthalte:
Darüber hinaus gilt die vom Auswärtigen Amt ausgesprochene dringende Empfehlung, auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (mit Ausnahme von registrierten Taxiunternehmen) zu verzichten.
Es besteht eine Teilreisewarnung für die Departementos Norte de Santander und Cesar. Entsendungen dorthin sind nicht möglich.
Der Süden und der Osten des Landes sind für weltwärts-Einsätze gesperrt. Darüber hinaus gilt: Vor einer Entsendung nach Madagaskar müssen Trägerorganisationen Rücksprache mit der Koordinierungsstelle weltwärts halten.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das sich von den Süd-Philippinen und bis in den Nordosten von Sabah erstreckende Sulu-Archipel und das dazwischenliegende Seegebiet. Diese Gebiete sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Aus aufenthaltsrechtlichen Gründen können derzeit nur Freiwillige mit (doppelter deutsch-)marokkanischer Staatsbürgerschaft einen weltwärts-Dienst in Marokko leisten.
Vor einer Entsendung müssen Trägerorganisationen Rücksprache mit der Koordinierungsstelle weltwärts halten.
Aufgrund einer Reisewarnung sind Entsendungen in folgende Landesteile nicht möglich: In alle Distrikte der Provinz Cabo Delgado (außer Pemba), in die Distrikte Memba und Erati in der Provinz Nampula, sowie in die Distrikte Mecula und Marrupa in der Provinz Niassa.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in folgende Regionen oder Gebiete:
Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Der an Goma/Demokratische Republik Kongo grenzende Standort Gisenyi/Rubavu ist für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Die Region Casamance ist für weltwärts-Entsendungen gesperrt.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha.
Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die im Grenzgebiet Togo – Benin – Burkina Faso liegenden Präfekturen Kpendjal und Kpendjal Ouest (Region Savanes) sowie der Weiterfahrt nach Burkina Faso. Das Gebiet ist für weltwärts gesperrt.
Vor einer Entsendung nach Tunesien müssen Trägerorganisationen Rücksprache mit der Koordinierungsstelle weltwärts halten.