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Einsatzplätze schaffen

Damit ein Freiwilligendienst im Rahmen von weltwärts gefördert werden kann, muss der jeweilige Einsatzplatz, also das konkrete Projekt, in dem Freiwillige eingesetzt werden sollen, vor der Entsendung bei Engagement Global registriert werden. Es können nur Projekte registriert werden, die den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen im weltwärts-Programm entsprechen. Auf dieser Seite sind die Informationen zu den Kriterien und dem Vorgehen zu finden.

Was ist ein weltwärts-Einsatzplatz?

Nicht jedes Projekt ist für einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst geeignet. Freiwillige können nur in Einsatzstellen entsandt werden, die gemeinwohlorientiert sind und Zugang zu entwicklungspolitischen Fragestellungen bieten. Das heißt, die Einsatzstellen arbeiten mit marginalisierten Zielgruppen, im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit oder befassen sich explizit mit anderen entwicklungspolitischen Themen der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs).

Die Trägerorganisationen sind mit der Umsetzung des Programms betraut und somit auch für die Sicherheit der Freiwilligen verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass die Freiwilligen nicht in Länder, Regionen oder Provinzen entsandt werden, für die eine Reisewarnung oder eine Sperrung für weltwärts ausgesprochen wurde.

Wenn zwei Einsatzplätze in einer Einsatzstelle registriert werden sollen, ist für jeden der beiden Einsatzplätze eine eigene Registrierung erforderlich, da an jeden Platz eine eigene Einsatzplatznummer vergeben wird.

Anforderungen an einen weltwärts-Einsatzplatz

Die detaillierten Anforderungen an Einsatzplätze sind im verbindlichen „Qualitätsanforderungskatalog im weltwärts-Programm“ geregelt.

Darüber hinaus gelten die grundsätzlichen Regelungen der Förderleitlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts sowie die aktuellen Sicherheitshinweise für Einsatzplätze, die weiter unten auf der Seite zu finden sind.

Qualitätsanforderungskatalog im weltwärts-Programm (PDF)

Wie werden Einsatzplätze registriert?

Zur Registrierung eines Einsatzplatzes nutzen Trägerorganisationen das Formular „Registrierung eines Einsatzplatzes“. Es wird vollständig ausgefüllt, gespeichert und anschließend über den Button „Per E-Mail versenden“ bei Engagement Global eingereicht.

Das Formular muss spätestens drei Monate vor der geplanten Besetzung des Einsatzplatzes bei Engagement Global eingereicht werden. Die Trägerorganisation erhält daraufhin eine elektronische Eingangsbestätigung mit einer Einsatzplatznummer.

Registrierung eines Einsatzplatzes (PDF)

Stichprobenprüfung von Einsatzplatzregistrierungen

Eingehende Einsatzplatzregistrierungen werden von Engagement Global stichprobenhaft oder anlassbezogen geprüft. Bei Fragen und Hinweisen auf mögliche Qualitätsmängel kontaktiert Engagement Global die Trägerorganisation, um Unklarheiten zu beseitigen oder die Möglichkeit einzuräumen, mögliche Mängel zu beheben.

Nach der erfolgreichen Registrierung des Einsatzplatzes wird die Trägerorganisation benachrichtigt – der Einsatzplatz kann nun besetzt werden. Nach wenigen Tagen erscheint der registrierte Einsatzplatz zudem automatisch in der weltwärts-Börse auf der Website.

Zur weltwärts-Börse

Gültigkeit und Aktualisierung von Einsatzplätzen

Die Registrierung eines Einsatzplatzes ist maximal für zwei Jahre gültig. Eine Aktualisierung der Einsatzplatzregistrierung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der Registrierung durch die Trägerorganisation vorzunehmen, im Falle von Änderungen an den Einsatzplatzdaten auch schon früher.

Zur Aktualisierung eines Einsatzplatzes nutzen Trägerorganisationen das gleiche Formular wie für die Registrierung eines neuen Platzes. Nach Abschluss der Aktualisierung erhält die Trägerorganisation eine automatische E-Mail mit dem neuen Laufzeitende des Einsatzplatzes.

Soll ein Einsatzplatz dauerhaft nicht mehr besetzt werden, teilt die Trägerorganisation dies Engagement Global unter Nennung der Einsatzplatznummer formlos per E-Mail mit.

Reise- und Sicherheitshinweise

Die Liste der gesperrten Länder ist nicht abschließend. In Länder und Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, sind keine Entsendungen möglich. Private Reisen von Freiwilligen in für weltwärts gesperrte Länder und Regionen sind nicht gestattet.

Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes können Sie sich über weltweite Reise- und Sicherheitshinweise informieren.

Zur Seite des Auswärtigen Amtes

Aktuelle Sicherheitshinweise für Einsatzplätze

Die aktuellen Sicherheitshinweise sind vor jeder Registrierung oder Aktualisierung eines Einsatzplatzes zu beachten.

Aktuell sind folgende Länder für weltwärts gesperrt:

Afrika

Ägypten, Äthiopien, Algerien, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Guinea, Libyen, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Somalia, Sudan, Südsudan, Tschad, Zentralafrikanische Republik

Asien

Afghanistan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Libanon, Myanmar, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Syrien

Europa

Belarus, Ukraine

Lateinamerika

El Salvador, Haiti, Honduras, Nicaragua, Venezuela

Ozeanien

Papua Neuguinea

Länderspezifische Sicherheitshinweise für weltwärts-Einsatzplätze

Angola

Vor einer Entsendung nach Angola müssen Trägerorganisationen Rücksprache mit der Koordinierungsstelle weltwärts halten.

Armenien

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete bzw. der Nutzung der genannten Straßen im Grenzgebiet zu Aserbaidschan:

  • Gegharkunik/Tavush: Straßen M11 östlich von Vardenis, sowie die Straßen M14, H30, H37, H38;
  • Nationalstraße M16 nördlich von Idschewan (Ijevan) und alle Gebiete östlich dieser Linie,
  • Ararat: Straße M2 zwischen Jeraskh und Karki,
  • Vayots Dzor: Gebiete nördlich von Jermuk bis zur Grenze zu Aserbaidschan,
  • Syunik: alle Gebiete östlich von Goris; südlich von Goris die Straße E117/M2 zwischen Vorota und Karmrakar;
  • Gebiete östlich von Sjunik sowie die Straße M17 südlich von Kapan bis Shanidzor (Grenze zu Iran)

Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Aserbaidschan

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die gesamte Region Bergkarabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Araz-Fluss, dem Dreiländereck Aserbaidschan, Iran, Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan, Georgien, Armenien im Norden).

Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Benin

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) in den Departements Atakora und Alibori. Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Ecuador

Alle Küstenprovinzen (Esmeraldas, Manabí, Santa Elena, Guayas, El Oro) sowie die Provinzen Santo Domingo, Los Rios und Sucumbíos sind für weltwärts-Einsätze gesperrt. Entsendungen dorthin sind nicht möglich.

Elfenbeinküste

Es besteht eine Reisewarnung in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, inkl. des Comoé-Nationalparks und die Stadt Bouna. Entsendungen dorthin sind nicht möglich.

Ghana

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in den Norden in die Grenzgebiete zu Burkina Faso und Togo, insbesondere in die Regionen Upper East und North East und in die Städte Bawku, Garu, Zebilla, Tempane, Nalerigu, Walewale und deren Umgebung.

Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Indien

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Jammu und Kaschmir.

Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Indonesien

Aufgrund von Visaeinschränkungen sind Entsendungen nach Indonesien nur in Ausnahmefällen möglich. Für Entsendeorganisationen und Freiwillige gilt zu beachten, dass das Kultur- und Sozial-Visum nach Prüfung durch indonesische Behörden für weltwärts nicht in Frage kommt.

Kambodscha

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Thailand.

Diese Gebiete sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Kamerun

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen:

  • in die Region Extrême-Nord, - in die Grenzgebiete zu Nigeria, Tschad und zur Zentralafrikanischen Republik (jeweils auf der gesamten Länge der Grenzen),
  • in die anglophonen Regionen North-West und South-West und
  • zur Halbinsel Bakassi und Umgebung.

Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Darüber hinaus gilt: Trägerorganisationen müssen frühzeitig vor geplanten Ausreisen Kontakt zur deutschen Botschaft aufnehmen, um sich zum geplanten Einsatz auszutauschen.

Kenia

Folgende Regionen sind für weltwärts-Entsendungen gesperrt. Das gilt sowohl für dienstliche als auch private Aufenthalte:

  • Korkoron Hills, Tandare Valley und Silale Gorges in Baringo County;
  • Mukogodo Forest, Kamwenje, Warero und Ndonyoriwo, Lekuruki Hills, Losos und Kiape Caves und Sieku Valley in Laikipia County;
  • Ltungai Conservancy, Longewan, Nasuur, Lochokia und Lekadaar Escarpmenst, Lolmolok Caves, Pura Valley, Malaso Escarpment und Suguta Valley in Samburu County;
  • Kapebok, Nakwamoru, Lebokat, Ombollion, Nadome und Kamur Caves in Turkana County sowie Turkwell Escarpment an der Schnittstelle zu West Pokot und Turkana Counties;
  • das gesamte Grenzgebiet zu Somalia (ca. 100 km Entfernung zur Grenze), einschließlich der Provinz Lamu mit Lamu Island und Manda Island.

Darüber hinaus gilt die vom Auswärtigen Amt ausgesprochene dringende Empfehlung, auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (mit Ausnahme von registrierten Taxiunternehmen) zu verzichten.

Kolumbien

Es besteht eine Teilreisewarnung für die Departementos Norte de Santander und Cesar. Entsendungen dorthin sind nicht möglich.

Madagaskar

Der Süden und der Osten des Landes sind für weltwärts-Einsätze gesperrt. Darüber hinaus gilt: Vor einer Entsendung nach Madagaskar müssen Trägerorganisationen Rücksprache mit der Koordinierungsstelle weltwärts halten.

Malaysia

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das sich von den Süd-Philippinen und bis in den Nordosten von Sabah erstreckende Sulu-Archipel und das dazwischenliegende Seegebiet. Diese Gebiete sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Marokko

Aus aufenthaltsrechtlichen Gründen können derzeit nur Freiwillige mit (doppelter deutsch-)marokkanischer Staatsbürgerschaft einen weltwärts-Dienst in Marokko leisten.

Vor einer Entsendung müssen Trägerorganisationen Rücksprache mit der Koordinierungsstelle weltwärts halten.

Mosambik

Aufgrund einer Reisewarnung sind Entsendungen in folgende Landesteile nicht möglich: In alle Distrikte der Provinz Cabo Delgado (außer Pemba), in die Distrikte Memba und Erati in der Provinz Nampula, sowie in die Distrikte Mecula und Marrupa in der Provinz Niassa.

Philippinen

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in folgende Regionen oder Gebiete:

  • Zamboanga Peninsula (Region IX)
  • Provinzen Misamis Occidental und Lanao del Norte der Region X
  • Bangsamoro Autonomous Region in Muslim Mindanao (BARMM)
  • Soccsksargen (Region XII)
  • alle Inseln des Sulu-Archipels sowie das dazwischenliegende Seegebiet.

Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Ruanda

Der an Goma/Demokratische Republik Kongo grenzende Standort Gisenyi/Rubavu ist für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Senegal

Die Region Casamance ist für weltwärts-Entsendungen gesperrt.

Thailand

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha.

Diese Regionen sind für weltwärts-Freiwillige gesperrt.

Togo

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die im Grenzgebiet Togo – Benin – Burkina Faso liegenden Präfekturen Kpendjal und Kpendjal Ouest (Region Savanes) sowie der Weiterfahrt nach Burkina Faso. Das Gebiet ist für weltwärts gesperrt.

Tunesien

Vor einer Entsendung nach Tunesien müssen Trägerorganisationen Rücksprache mit der Koordinierungsstelle weltwärts halten.