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bewegt
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Nach der Bewilligung des Bundesmittelantrags kommt es zum Abschluss des Weiterleitungsvertrages zwischen Engagement Global und der Trägerorganisation. Mit Beginn des vertraglich vereinbarten Förderzeitraums kann mit der Umsetzung des Freiwilligendienstes und der Anforderung von Fördermitteln begonnen werden. Hierbei sind die Verausgabungsfrist und das vereinbarte Finanzierungsverhältnis einzuhalten.
Bei Bewilligung des Bundesmittelantrages wird von Engagement Global ein Weiterleitungsvertrag ausgestellt, in dem der Finanzplan verbindlich festgelegt ist. Nach Abschluss des Weiterleitungsvertrages und mit Beginn des vertraglich vereinbarten Förderzeitraumes kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Trägerorganisationen sollten sich mit dem Weiterleitungsvertrag im Vorfeld vertraut machen und ihn vollständig und sorgfältig lesen: Der Vertrag enthält inhaltliche und zuwendungsrechtliche Rahmenbedingungen, Regelungen und Verfahren mit Blick auf die Umsetzung und Abrechnung des Freiwilligendienstes.
Näheres zur Förderung und ihrer Abrechnung sind dem „Leitfaden zur Mittelverwendung und Mittelabrechnung für das weltwärts-Programm“ (Mittelleitfaden) zu entnehmen.
Leitfaden zur Mittelverwendung und Mittelabrechnung für das weltwärts-Programm (PDF)
Es sind nur Ausgaben zuwendungsfähig, die innerhalb des vertraglich vereinbarten Förderzeitraumes anfallen.
Der Förderzeitraum beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses, also frühestens mit dem Datum, an dem auch der Zuwendungsempfänger den Weiterleitungsvertrag unterzeichnet und ein Exemplar an Engagement Global zurückgeschickt hat. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Vorfeld schriftlich beantragt werden.
Als Maßnahmenbeginn gilt auch der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen.
Nach Inkrafttreten des Weiterleitungsvertrages ist es möglich, über das Formular "Mittelanforderung für Entsendungen im weltwärts-Programm" Fördermittel bei Engagement Global anzufordern.
Die Fördermittel dürfen nur anteilig mit den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln genutzt und nur für den in einem Zeitraum von sechs Wochen anfallenden Mittebedarf angefordert werden.
Das ausgefüllte Formular ist als PDF per E-Mail bei Engagement Global einzureichen.
Bei Angaben zum Anforderungszeitraum ist die Einhaltung einer Verausgabungsfrist von sechs Wochen zu beachten. Liegt der Anforderungszeitraum noch größtenteils in der Zukunft, dürfen die Fördermittel trotzdem erst sechs Wochen vor Ende des angeforderten Zeitraums ausbezahlt werden. Werden Fördermittel abgerufen, aber nicht fristgerecht verwendet oder an Engagement Global zurückgezahlt, werden Zinsen erhoben.
Eine Mittelanforderung umfasst immer nur ein Haushaltsjahr. Der Anforderungszeitraum endet deshalb immer spätestens mit dem 31. Dezember des betreffenden Haushaltsjahres. Im Weiterleitungsvertrag für ein bestimmtes Haushaltsjahr vereinbarte Fördermittel verfallen, wenn sie bis dahin nicht angefordert werden. Damit Fördermittel zum Ende des Jahres noch ausgezahlt werden können, sollte die letzte Mittelanforderung bis spätestens 5. Dezember des betreffenden Haushaltsjahres erfolgt sein.
Entsprechend den allgemeinen zuwendungsrechtlichen Vorschriften erfolgt der Abruf der Mittel in einem anteiligen Verhältnis der bewilligten BMZ-Zuwendung zum Eigenanteil der Trägerorganisation. Maßgeblich ist das im Weiterleitungsvertrag vereinbarte Finanzierungsverhältnis.