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Auch für volljährige Kinder kann die Familienkasse Kindergeld zahlen. Für Kinder zwischen dem 18. und vollendeten 25. Lebensjahr besteht ein Anspruch, wenn das Kind eine erste Berufsausbildung oder ein erstes Studium macht - oder einen Freiwilligendienst wie weltwärts.
Da es nach der Schule nicht immer nahtlos weitergeht, wird Kindergeld auch für eine Übergangszeit gezahlt. In der Regel sollten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht mehr als vier Monate liegen. Du erhältst also Kindergeld, wenn du beispielsweise dein Abitur im Mai gemacht hast und deinen Freiwilligendienst im September beginnst.
Mit dem Kindergeld kannst du deinen Unterstützungskreis bei weltwärts finanzieren.