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weltwärts
bewegt
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Trägerorganisationen finden hier alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Fördermittel für weltwärts-Aufnahmen von Süd-Nord Freiwilligen, zur Aufteilung der Ausgaben auf die verschiedenen Finanzierungsplanpositionen und zur Erbringung des Eigenanteils.
Im Rahmen der Süd-Nord Komponente des weltwärts-Programms sind alle Trägerorganisationen gleichzeitig auch Aufnahmeorganisationen, da sie Freiwillige aus Ländern in Afrika, Asien, Lateinamerika, Ozeanien und Osteuropa aufnehmen. Die beiden Begriffe werden in diesem Bereich deswegen synonym verwendet.
Wenn eine Organisation die Trägerprüfung erfolgreich durchlaufen hat, kann sie Fördermittel beantragen. Das passiert über das Formular „Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung für Süd-Nord-Aufnahmen" – oder kurz "Bundesmittelantrag". Dabei wird die finanzielle Förderung für alle Freiwilligen beantragt, die im Folgejahr aufgenommen werden sollen. Die Trägerorganisation muss zu diesem Zeitpunkt noch keine Freiwilligen ausgewählt haben, im Bundesmittelantrag wird lediglich die Anzahl der geplanten Aufnahmen und die Summe der geplanten Freiwilligenmonate angegeben. Hinzu kommen Angaben zu den voraussichtlichen Gesamtausgaben und die Höhe der beantragten BMZ-Förderung.
Die Gesamtausgaben werden im Bundesmittelantrag auf drei Finanzierungsplanpositionen aufgeteilt:
Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit dem 1. Januar des Folgejahres und sollte spätestens sechs Monate nach Rückkehr der letzten Freiwilligen enden. Da die meisten Freiwilligeneinsätze über einen Jahreswechsel hinweg verlaufen, die Haushaltsplanung des Bundes jedoch jährlich verläuft, wird die beantragte Förderung entsprechend der anfallenden Ausgaben auf die Haushaltsjahre aufgeteilt, auf die sich der Förderzeitraum erstreckt.
Das BMZ fördert maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in den Finanzierungsplanpositionen 1 (Begleitung, Durchführung, Versicherungs- und Gesundheitskosten) und 2 (Qualität). Mindestens 25 Prozent dieser Ausgaben erbringt die Trägerorganisation selbst. Die Höhe der BMZ-Förderung ist dabei pro Person und Freiwilligenmonat nach den Finanzierungsplanpositionen begrenzt. Die Finanzierungsplanposition 3 (Mehrbedarfe) wird mit bis zu 100 Prozent vom BMZ gefördert und kann mithilfe eines Änderungsantrags zum Weiterleitungsvertrag beantragt werden. Mehrbedarfe dienen zum Beispiel der Gewährleistung sozialer Teilhabe.
Zum Beispiel für Kosten für Vorbereitungs-, Zwischen- und Nachbereitungsseminare, Personalkosten für die Begleitung der Freiwilligen im Herkunfts- und Einsatzland, Verpflegung, Unterkunft, Taschengeld, Reisekosten im Herkunfts- und Einsatzland, Visa- und Übersetzungskosten, Sprachkurse sowie sämtliche Verwaltungsausgaben.
Die Förderung für Qualität richtet sich nach der Anzahl der beantragten Freiwilligenmonate.
Unter anderem zur Gewährleistung sozialer Teilhabe können zusätzliche Mittel mit einem Änderungsantrag beantragt werden, die mit bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Der auf maximal 1.126 Euro pro Freiwilligenmonat festgelegte Fördersatz wird ergänzt durch die sogenannte Qualitätsumlage. Mit der Qualitätsumlage können die Mitgliedschaft in einem Qualitätsverbund sowie andere Ausgaben für die Qualitätsarbeit im weltwärts-Programm finanziert werden.
Unter Punkt 3 des Bundesmittelantrags wird die Anzahl der Freiwilligenmonate in Deutschland sowie die Anzahl der Freiwilligen angegeben, die aufgenommen werden sollen. Das Formular errechnet dann automatisch die mögliche Höhe der Förderung für die Qualitätsarbeit und gibt den Betrag an. Dieser Betrag für die Qualitätsumlage wird von den Aufnahmeorganisationen in der Finanzplanposition 2 beantragt.
für die Monate 1 - 12 | für die Monate 13 - 300 | für die Monate 301 - 1200 | ab dem Monat 1201 |
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maximal 30 Euro pro Monat | maximal 17,50 Euro pro Monat | maximal 5 Euro pro Monat | maximal 3 Euro pro Monat |
Anträge für die Süd-Nord und die Nord-Süd-Komponente werden unabhängig voneinander gestellt und berechnet. Konsortien berechnen die Höhe der Umlage (Finanzierungsplanposition 2) für jeden Träger einzeln.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Förderung für Qualität im betreffenden WLV bzw. Zusatz zum WLV nach dem Stichtag 31.08. des ersten Haushaltsjahres im Bewilligungszeitraum nicht mehr verändert werden kann.
Zur Deckung von Mehrausgaben zur Gewährleistung sozialer Teilhabe, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Freiwilligen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung anfallen, können zusätzliche Fördermittel beantragt werden. Diese Mehrausgaben können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Die Beantragung erfolgt nach Abschluss des Weiterleitungsvertrags im Rahmen eines Änderungsantrags. Im Formular für den Änderungsantrag werden die erforderlichen Angaben abgefragt.
Eine wichtige Bedingung für die Bundeszuwendung ist, dass die Trägerorganisation mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Finanzierungsplanposition 1 und 2 aus Eigenmitteln oder Leistungen Dritter finanziert. Mit der Unterzeichnung des Weiterleitungsvertrags verpflichtet sich die Aufnahmeorganisation, diese Mittel gemäß dem verbindlichen Finanzierungsplan für die Erreichung des Förderzieles einzubringen.
Die Aufnahmeorganisationen müssen mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel decken. Die Trägerorganisation „ICJA – Freiwilligenaustausch weltweit“ hat die folgende Liste von Ideen zur Erbringung der Eigenmittel erstellt.
Einige davon sind hier als Anregungen zu finden:
Die Struktur- und Prozess-Qualität der Trägerorganisation muss durch eine regelmäßige, verpflichtende externe Zertifizierung nachgewiesen werden. Die Zertifizierungskosten sind nicht über den Weiterleitungsvertrag abzurechnen, sie werden gesondert nach Vorlage des Zertifikats erstattet. Zur Erstattung der Kosten wird die Rechnung des Zertifizierungsinstituts und eine Kopie des Prüfzertifikats zusammen mit dem Antrag auf Erstattung von Zertifizierungskosten bei Engagement Global eingereicht. Ausschlaggebend für die Höhe der Erstattung ist die Anzahl der aufgenommenen Freiwilligen im geprüften Jahrgang.
Sollte Ihre Organisation nur in der Süd-Nord-Komponente aktiv sein, gilt der Erstattungsschlüssel für Einzelzertifizierungen, ist Ihre Organisation in beiden Komponenten aktiv, gilt der Erstattungsschlüssel für Doppelzertifizierungen. Bei Unklarheiten und Rückfragen wenden Sie sich gern an zertifizierung@weltwaerts.de
Anzahl Freiwillige | bis 5 Freiwillige | bis 30 Freiwillige | bis 45 Freiwillige | bis 60 Freiwillige | bis 80 Freiwillige | ab 81 Freiwillige |
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Erstattung | 98 Prozent | 95 Prozent | 90 Prozent | 85 Prozent | 80 Prozent | 75 Prozent |
Anzahl Freiwillige | bis 8 Freiwillige | bis 45 Freiwillige | bis 68 Freiwillige | bis 80 Freiwillige | bis 120 Freiwillige | ab 121 Freiwillige |
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Erstattung | 98 Prozent | 95 Prozent | 90 Prozent | 85 Prozent | 80 Prozent | 75 Prozent |
Ein Sonderfall besteht, wenn eine Organisation mehr als zehn staatlich geförderte Freiwillige hat, von denen weniger als die Hälfte über weltwärts gefördert werden. Hier ergibt sich die Erstattungshöhe aus der Summe des weltwärts-Sockelbetrags und den auf weltwärts entfallenden übrigen Anteil der Zertifizierungskosten, auf die dann der Erstattungsschlüssel angewendet wird.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AnBest-P)