
Zwischennachweis
Der Zwischennachweis muss bis zum 30.04. vorgelegt werden. Im Zwischennachweis werden die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Haushaltsjahres gegenübergestellt. Im Sachbericht werden die Besonderheiten im Projektverlauf für das entsprechende Haushaltsjahr dargestellt.
Version 1.1.6: Korrektur der Bezeichnung der Süd-Nord Kostenpositionen ab 2021.