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weltwärts
informiert
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Erscheinungsdatum: 08/2022
Herausgeber: weltwärts
Version: 2
Verzögert sich der Dienstbeginn von Freiwilligen, verkürzt sich in der Regel der Dienst um den entsprechenden Zeitraum. Sofern die Verantwortlichkeit für den verzögerten Dienstbeginn nicht bei der Entsendeorganisation oder der/dem Freiwilligen liegt, können alle zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur ursprünglich vereinbarten Höchstsumme der Gesamtausgaben für die betroffene Entsendung abgerechnet werden.
Jede Verzögerung des Dienstbeginns um mehr als zwei Wochen ist der Kww per Namensliste mitzuteilen, sobald feststeht, dass Freiwillige nicht zu dem bisher gemeldeten Termin ausreisen können.
Die Excel-Tabelle ist nur als Anlage zum Änderungsantrag einzureichen, wenn darin zusätzliche FW-Monate für „unverschuldet verzögerte Ausreisen“ aufgrund notwendiger und zuwendungsfähiger Ausgaben beantragt werden (siehe dazu auch die Informationen im „Leitfaden zur Mittelverwendung und Abrechnung für das weltwärts-Programm“, Kapitel 10.6.3.).