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Abbruchregelung ab 2024 Nord-Süd-Komponente.

Erscheinungsdatum: 19.03.2025

Herausgeber: weltwärts

Die Abbruchregelung ist anzuwenden für Entsendungen, deren Grundlage Freiwilligen-Vereinbarungen sind, die vor dem 01.06.2025 geschlossen wurden.

Für Entsendungen, deren Grundlage Freiwilligen-Vereinbarungen sind, die ab dem 01.06.2025 geschlossen wurden, gilt die in den Weiterleitungsverträgen ab Jahrgang 2025/26 formulierte und im Mittelleitfaden ausgeführte Regelung zu Stornierungen und Abbrüchen.

Die Inhalte der Abbruchregelung sind von den Entsendeorganisationen in die Vereinbarungen mit den Freiwilligen in geeigneter Form aufzunehmen.