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Verbindliche Klausel (Abbruchregelung) für den Vertrag zwischen Entsendeorganisation und Freiwilligen

Erscheinungsdatum: 08.05.2020

Herausgeber: weltwärts

Entsendeorganisationen müssen die vorgegebene Abbruchklausel wörtlich in ihre Verträge mit den Freiwilligen aufnehmen. Im Mustervertrag ist diese Klausel bereits enthalten.