Regelung für die Berechnung der Förderung für Qualität
Anträge für die Süd-Nord- und die Nord-Süd Komponente werden unabhängig voneinander gestellt und berechnet. Konsortien berechnen die Höhe der Umlage (Finanzierungsplanposition 2) für jeden Träger einzeln.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Förderung für Qualität im betreffenden WLV bzw. Zusatz zum WLV nach dem Stichtag 31.08. des ersten Haushaltsjahres im Bewilligungszeitraum nicht mehr verändert werden kann.