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Beiblatt zum Datenschutz für Verträge zwischen Entsendeorganisation und Freiwilligen

Erscheinungsdatum: 27.02.2019

Herausgeber: weltwärts

Es liegt im Verantwortungsbereich der Träger, dass die Verträge mit den Freiwilligen jeweils die aktuellen Programmvorgaben enthalten. Dies betrifft u.a. auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Jeder Träger ist verpflichtet, seine Freiwilligen über die Verarbeitung seiner Daten gemäß der Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu informieren.

Für Ihren Vertrag mit den Freiwilligen empfehlen wir Ihnen daher, sich von geeigneter Stelle datenschutzrechtlich beraten zu lassen. Im „Beiblatt zum Datenschutz für Verträge zwischen Entsendeorganisation und Freiwilligen“ erhalten Sie einen Überblick, welche Themen hierbei zu beachten sind.