
Antragsformular Zusatzförderung Sprachkurse
Die Antragsmöglichkeit einer Zusatzförderung für Sprachkurse besteht für Ausreisen ab 2018. Ein Antrag ist bei Bedarf für jede Freiwillige/jeden Freiwilligen einzeln vor Ausreise zu stellen. Erstattungsansprüche müssen bis zum 05.12. desselben Haushaltsjahres geltend gemacht werden. Ein Änderungsantrag zum Weiterleitungsvertrag ist nicht notwendig.