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Antragsformular Zusatzförderung Sprachkurse

Erscheinungsdatum: 01.12.2019

Herausgeber: weltwärts

Version: 1.1

Die Antragsmöglichkeit einer Zusatzförderung für Sprachkurse besteht für Ausreisen ab 2018. Ein Antrag ist bei Bedarf für jede Freiwillige/jeden Freiwilligen einzeln vor Ausreise zu stellen. Erstattungsansprüche müssen bis zum 05.12. desselben Haushaltsjahres geltend gemacht werden. Ein Änderungsantrag zum Weiterleitungsvertrag ist nicht notwendig.