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Falls sich nach Abschluss des Weiterleitungsvertrags Änderungen bei der bewilligten Begleitmaßnahme ergeben, kann ein Änderungsantrag gestellt werden.
Im Falle von Änderungen bei der Durchführung oder Finanzierung der bewilligten Maßnahme nach Abschluss des Weiterleitungsvertrags ist es möglich, einen Änderungsantrag zu stellen.
In folgenden Fällen ist beispielsweise ein Änderungsantrag notwendig:
Aus dem Änderungsantrag sind die Gründe für die Änderung sowie die neue Kalkulation hervorzugehen.
Jedem Änderungsantrag ist eine angepasste Version des Formulars Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung für Begleitmaßnahmen beizulegen.
Änderungsanträge sind spätestens bis zum 30. April oder 31. August des laufenden Haushaltsjahres zu stellen.
Der Änderungsantrag muss sowohl postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als auch elektronisch in Form als E-Mail-Anhang an folgende Adresse bei der Koordinierungsstelle weltwärts geschickt werden.
E-Mail: begleitmassnahme@weltwaerts.de
Adresse:
ENGAGEMENT GLOBAL gGbmH
Koordinierungsstelle weltwärts
Postfach 12 06 19
53113 Bonn
Bitte senden Sie den geänderten Bundesmittelantrag nicht mittels des Buttons „per E-Mail senden“ des Formulars, sondern als gespeicherte PDF-Datei.
Bitte beachten Sie bei Änderungsanträgen folgende Hinweise: