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Änderungen melden

Änderungsantrag für eine Begleitmaßnahme stellen

Falls sich nach Abschluss des Weiterleitungsvertrags Änderungen bei der bewilligten Begleitmaßnahme ergeben, kann ein Änderungsantrag gestellt werden.

Änderung des Weiterleitungsvertrags

Im Falle von Änderungen bei der Durchführung oder Finanzierung der bewilligten Maßnahme nach Abschluss des Weiterleitungsvertrags ist es möglich, einen Änderungsantrag zu stellen.

In folgenden Fällen ist beispielsweise ein Änderungsantrag notwendig:

  • Ein Mehr- oder Minderbedarf an Zuwendungsmitteln zeichnet sich ab
  • Eine Überschreitung einzelner Finanzplanpositionen über 20 Prozent wird erforderlich
  • Veränderungen bei der Aufteilung der Bewilligungssumme auf die Haushaltsjahre zeichnet sich ab.
  • Zeitliche Verschiebungen erfordern eine Änderung des Förderzeitraums

Wichtige Hinweise

  • Nicht verbrauchte Bundesmittel müssen der Koordinierungsstelle weltwärts bei Engagement Global spätestens zum 30. April und 31. August des laufenden Haushaltsjahres per Änderungsantrag gemeldet werden.
  • Die Bewilligung von Mittelaufstockungen sowie eine Verschiebung von Bundesmitteln von einem Jahr ins andere ist nur bei einer entsprechenden Mittelverfügbarkeit möglich und sollte deshalb frühestmöglich, spätestens jedoch zur oben genannten Frist beantragt werden.

Aus dem Änderungsantrag sind die Gründe für die Änderung sowie die neue Kalkulation hervorzugehen.

Jedem Änderungsantrag ist eine angepasste Version des Formulars Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung für Begleitmaßnahmen beizulegen.

Checkliste für Änderungsanträge für Begleitmaßnahmen

  • Änderungsantrag
  • Begründung für den Änderungsantrag
  • Angepasstes Formular „Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung für Begleitmaßnahmen“

Fristen und Vorgehen für Änderungsanträge

Änderungsanträge sind spätestens bis zum 30. April oder 31. August des laufenden Haushaltsjahres zu stellen.

Der Änderungsantrag muss sowohl postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als auch elektronisch in Form als E-Mail-Anhang an folgende Adresse bei der Koordinierungsstelle weltwärts geschickt werden.

E-Mail: begleitmassnahme@weltwaerts.de

Adresse:

ENGAGEMENT GLOBAL gGbmH
Koordinierungsstelle weltwärts

Postfach 12 06 19
53113 Bonn

Bitte senden Sie den geänderten Bundesmittelantrag nicht mittels des Buttons „per E-Mail senden“ des Formulars, sondern als gespeicherte PDF-Datei.

Bitte beachten Sie bei Änderungsanträgen folgende Hinweise:

  1. Ein Änderungsantrag muss mit rechtsgültiger Unterschrift postalisch und eingescannt eingereicht werden.
  2. Als Anlage ist dem Änderungsantrag ein Ausdruck des aktualisierten Antragsformulars beizufügen. Nur anhand des aktualisierten Antragsformulars können wir die Berechnungen nachvollziehen.
  3. Eine inhaltliche Begründung für die Änderung ist immer erforderlich.  
  4. Im Änderungsantrag sowie in den Anlagen ist immer das aktuelle Datum anzugeben, an dem der Änderungsantrag gestellt wird.
  5. Bevor der Änderungsantrag auf Briefkopfpapier ausgedruckt wird, ist in der Vorlage alles zu löschen, was auf den Änderungsantrag nicht zutrifft.
  6. Die Koordinierungsstelle weltwärts berät gerne zu Unsicherheiten darüber, bei welcher Art von Änderungen ein Änderungsantrag zu stellen ist.