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Abrechnung der Zuwendung

Für bewilligte Entsendungen müssen jährlich Zwischennachweise sowie nach dem Ende der jeweiligen Maßnahme ein Verwendungsnachweis erstellt werden.

Zwischennachweise

Der Zwischennachweis dient der Erfolgskontrolle. Mit dem Zwischennachweis findet ein Abgleich statt, ob der vereinbarte Finanzierungsplan eingehalten wird und wie der Grad der Zielerreichung ist. Der Zwischennachweis ist immer zum Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellen, wenn das Projekt über mehrere Kalenderjahre läuft. Nach der Erstellung wird der Zwischennachweis zur Prüfung an die Koordinierungsstelle weltwärts bei Engagement Global geschickt.

Im Zwischennachweis werden dafür die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Jahres dargestellt. Zudem ist auch ein kurzer Sachbericht über den Projektverlauf im abgelaufenen Kalenderjahr vorzulegen. Im Bericht ist darzustellen, ob das beabsichtigte Ziel voraussichtlich erreicht wird beziehungsweise erreicht worden ist (Soll-Ist-Vergleich).

Für den Zwischennachweis steht im Downloadbereich das Formular „Zwischennachweis“ zur Verfügung.

Fristen und Vorgehen für Zwischennachweise

Zwischennachweise sind innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres vorzulegen, spätestens also bis zum 30. April des Folgejahres.

Zwischennachweise sind sowohl postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als auch elektronisch in Form einer xml-Datei unter folgender Adresse bei der Koordinierungsstelle weltwärts einzureichen.

E-Mail: nachweise@weltwaerts.de

Adresse:

ENGAGEMENT GLOBAL gGbmH
Koordinierungsstelle weltwärts

Postfach 12 06 19
53113 Bonn

Verwendungsnachweise

Nach Ende der jeweiligen Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis erstellt und an die Koordinierungsstelle weltwärts bei Engagement Global geschickt werden. Der Verwendungsnachweis umfasst einen Finanzbericht, der eine Gesamtaufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Maßnahme darstellt (Belegliste) sowie einen ausführlichen Sachbericht. In diesem wird über sämtliche im Maßnahmenzeitraum erzielten Ergebnisse (zusammenfassender Soll-Ist-Vergleich) berichtet. Ein Vergleich von den im Antrag angegebenen Wirkungen, Maßnahmen und Finanzmitteln mit der tatsächlichen Durchführung des Projekts soll damit möglich sein.

Eine Vorlage für die obligatorische Belegliste steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Checkliste für den Verwendungsnachweis

  • Formular Verwendungsnachweis Sachbericht
  • Sonderanlage zum Verwendungsnachweis Sachbericht
  • Anlage 1 zum Verwendungsnachweis Sachbericht
  • Formular Verwendungsnachweis zahlenmäßiger Nachweis
  • Belegliste für den Verwendungsnachweis
  • Gegebenenfalls Teilnehmendenliste(n) für Maßnahmen im weltwärts-Programm
  • Gegebenenfalls Inventarverzeichnis

Fristen und Vorgehen für Verwendungsnachweise

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten Monats nach Ende des Förderzeitraums einzureichen.

Verwendungsnachweise sind sowohl postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als auch elektronisch in Form einer xml-Datei unter folgender Adresse bei der Koordinierungsstelle weltwärts einzureichen.

E-Mail: nachweise@weltwaerts.de

Adresse:

ENGAGEMENT GLOBAL gGbmH
Koordinierungsstelle weltwärts

Postfach 12 06 19
53113 Bonn

Leitfaden zur Mittelverwendung und Mittelabrechnung

Der Leitfaden zur Mittelverwendung und Mittelabrechnung für das weltwärts-Programm dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe bei Fragen rund um die Mittelverwendung und Abrechnung. Die Angaben im Mittelleitfaden sind verbindlich und deshalb für jede Maßnahme unbedingt einzuhalten. Es ist zu beachten, dass der Leitfaden keine vollständige Wiedergabe aller Regeln beinhaltet und nicht die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Zusätzlich gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Übernachtungsgelder (ARVVwV).