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Für bewilligte Begleitmaßnahmen müssen jährlich Zwischennachweise sowie nach dem Ende der jeweiligen Maßnahme ein Verwendungsnachweis erstellt werden.
Der Zwischennachweis dient der Erfolgskontrolle. Mit dem Zwischennachweis findet ein Abgleich statt, ob der vereinbarte Finanzierungsplan eingehalten wird und wie der Grad der Zielerreichung ist. Der Zwischennachweis ist immer zum Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellen, wenn das Projekt über mehrere Kalenderjahre läuft. Nach der Erstellung wird der Zwischennachweis zur Prüfung an die Koordinierungsstelle weltwärts bei Engagement Global geschickt.
Im Zwischennachweis werden dafür die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Jahres dargestellt. Zudem ist ein kurzer Sachbericht über den Projektverlauf im abgelaufenen Kalenderjahr vorzulegen. Im Bericht ist darzustellen, ob das beabsichtigte Ziel voraussichtlich erreicht wird, beziehungsweise erreicht worden ist (Soll-Ist-Vergleich).
Für den Zwischennachweis steht das Formular "Zwischennachweis für Begleitmaßnahmen" zur Verfügung.
Zwischennachweise sind innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres vorzulegen, spätestens also bis zum 30. April des Folgejahres.
Zwischennachweise sind sowohl postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als auch elektronisch in Form einer xml-Datei unter folgender Adresse bei der Koordinierungsstelle weltwärts einzureichen.
E-Mail: nachweise@weltwaerts.de
Adresse:
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Koordinierungsstelle weltwärts
Postfach 12 06 19
53113 Bonn
Nach Ende der jeweiligen Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis erstellt und an die Koordinierungsstelle weltwärts bei Engagement Global geschickt werden. Der Verwendungsnachweis umfasst einen Finanzbericht, der eine Gesamtaufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Maßnahme darstellt, sowie einen ausführlichen Sachbericht. In diesem wird über sämtliche im Maßnahmenzeitraum erzielten Ergebnisse (zusammenfassender Soll-Ist-Vergleich) berichtet. Ein Vergleich von den im Antrag angegebenen Wirkungen, Maßnahmen und Finanzmitteln mit der tatsächlichen Durchführung des Projektes soll damit möglich sein.
Für den Verwendungsnachweis ist es notwendig, eine Belegliste beizufügen. Dafür steht im Dokumentencenter eine Vorlage zur Verfügung.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten Monats nach Ende des Förderzeitraums einzureichen.
Verwendungsnachweise sind sowohl postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als auch elektronisch in Form einer xml-Datei unter folgender Adresse bei der Koordinierungsstelle weltwärts einzureichen.
E-Mail: nachweise@weltwaerts.de
Adresse:
ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Koordinierungsstelle weltwärts
Postfach 12 06 19
53113 Bonn
Der Leitfaden zur Mittelverwendung und Mittelabrechnung für das weltwärts-Programm dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe bei Fragen rund um Mittelverwendung- und Abrechnung. Die Angaben im Mittelleitfaden sind verbindlich und deshalb für jede Maßnahme unbedingt einzuhalten. Es ist zu beachten, dass der Leitfaden keine vollständige Wiedergabe aller Regeln beinhaltet und nicht die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
Zusätzlich gilt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und -Übernachtungsgelder (ARVVwV).