weltwärts
bewegt

Programmbegleitende Maßnahmen entwickeln

Fördermittel beantragen

Eigene Partnerkonferenzen durchführen. Dialog- und Netzwerk im weltwärts-Programm stärken. Die fachlich-pädagogische Begleitung der Freiwilligen verbessern. Mentorinnen, Mentoren und Gastfamilien schulen. Diskriminierungsfreie und inklusive Zugänge zum Freiwilligendienst entwickeln.

Was wird gefördert?

Begleitmaßnahmen haben zum Ziel, die Qualität des weltwärts-Programms zu verbessern und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu fördern. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der stetigen Verbesserung der fachlich-pädagogischen Begleitung. Dabei geht es vor allem um Vernetzung, Kooperation und Qualifizierung der beteiligten Organisationen. Zudem sollen bisher unterrepräsentierte Gruppen sollen für die Teilnahme am weltwärts-Programm erreicht werden.

Anträge können insbesondere zu einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte eingereicht werden:

Qualifikation und Fortbildung

Qualifikation und Fortbildung zur fachlich- pädagogischen Begleitung der Freiwilligen von Mentorinnen und Mentoren, Vertreterinnen und Vertretern der Entsende- und Aufnahmeorganisationen sowie Ansprechpersonen in den Einsatzstellen.

Kooperation und Vernetzung

Kooperation und Vernetzung der beteiligten weltwärts-Akteure in Deutschland und in den Partnerländern, z.B. gemeinsame Workshops.

Programmqualität

Allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Programmqualität, um die angestrebten Ziele von weltwärts besser zu erreichen.

Inklusion und Diversität

Förderung von Inklusion und Diversität, insbesondere durch die Ansprache, Entsendung und Aufnahme von bisher im weltwärts-Freiwilligendienst unterrepräsentierten Gruppen, z.B. junge Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung, mit Studienabschluss oder mit Beeinträchtigung/Behinderung.

In den vergangenen Jahren wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt. Darunter z.B. folgende:

  • Partnerkonferenzen in Deutschland und den Partnerländern
  • Trainings für Mentorinnen, Mentoren und Gastfamilien
  • Die Entwicklung eines Methodenhandbuchs für Seminarleitungen
  • Diskriminierungssensible Begleitung von Freiwilligen

Unter diesem Link ist eine Vielzahl der bewilligten Maßnahmen aufgelistet, die zur Inspiration für eigene Ideen dienen können:

Übersicht bisher geförderter Begleitmaßnahmen

Förderumfang und Förderzeitraum

Für Begleitmaßnahmen gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Die finanzielle Förderung durch das BMZ umfasst maximal 75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.  
  • Die Fördersumme pro Begleitmaßnahme beträgt maximal 50.000 Euro.
  • Die Projektlaufzeit ist auf maximal 24 Monate begrenzt.

In seltenen Ausnahmefällen und bei besonderer Relevanz der Maßnahme für das weltwärts-Programm insgesamt kann von den obigen Angaben abgewichen werden.

Was kann nicht durch Begleitmaßnahmen gefördert werden?

Folgende Vorhaben sind Beispiele dafür, was nicht als Begleitmaßnahmen gefördert werden kann:

  • Aufbau von Strukturen zur Durchführung des weltwärt-Programms, dazu zählt die Akquise neuer Einsatzstellen
  • Einsatzstellenbesuche und Dienstgespräche
  • Allgemeine Maßnahmen zur Organisationsentwicklung, die nicht unmittelbar zur Verbesserung der fachlichpädagogischen Begleitung der Freiwilligen beitragen
  • Maßnahmen zur Einarbeitung und beruflichen Qualifizierung des Personals von Entsende- und Aufnahmeorganisationen
  • Entwicklungspolitische Projekte oder Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung der Partner
  • Verwaltungs- und Infrastrukturkosten, die den Maßnahmen nicht unmittelbar zugeordnet werden können
  • Seminare oder Veranstaltungen für aktuelle Freiwillige
  • Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit für das weltwärts-Programm

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • alle aktiven Trägerorganisationen
  • Partnerorganisationen in Asien, Afrika, Lateinamerika, Ozeanien und Osteuropa (über ihre deutschen Partner)
  • Zusammenschlüsse der Träger (z.B. Konsortien und Verbünde)
  • Vereinigungen ehemaliger Freiwilliger (sofern sie als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Deutschland haben)

Leitfaden für die Antragstellung

Bei der Vorbereitung hilft der Leitfaden für die Antragstellung (siehe unten) mit detaillierten Hinweisen zu den Förderschwerpunkten, Kriterien und Antragsverfahren sowie zu beachtenden Regeln. Bei Antragstellung sollte bereits eine sehr detaillierte Vorstellung der Maßnahme zu vorliegen.

Antragsfristen

Für Begleitmaßnahmen gibt es zwei Antragsfristen pro Jahr. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt circa drei Monate, sofern die Unterlagen vollständig sind.

1. Januar Antragsfrist für Maßnahmen, die zwischen April bis August beginnen.
1. Juni Antragsfrist für Maßnahmen, die zwischen September bis März beginnen.

Antragsunterlagen für Begleitmaßnahmen und persönliche Beratung

Die Antragsunterlagen für eine Begleitmaßnahme sind inklusive aller Anlagen postalisch und elektronisch in identischer Fassung bei der Koordinierungsstelle weltwärts bei Engagement Global einzureichen.

Anna Winkelkotte

Telefon: +49 (0) 228 20 717 2242
begleitmassnahme@­weltwaerts.de

Adresse: ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH
Koordinierungsstelle weltwärts
Postfach 12 06 19, 53048 Bonn

Checkliste für einen vollständigen Antrag

  • Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung für Begleitmaßnahmen im Rahmen des weltwärts-Programms
  • Anlage 1: Verbindlicher Finanzierungsplan
  • Anlage 2: Darstellung der Maßnahme
  • Anlage 3: Stellungnahme der Kooperationspartner bzw. Partnerorganisationen zu Bedarfen und Erwartungen an die geplante Maßnahme (mit deutscher Übersetzung)
  • Anlage 4: Nachweis über die Regelung der Mittelweitergabe und Mittelsteuerung (mit Unterschrift aller Beteiligten)

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Begleitmaßnahmen die Hinweise im „Leitfaden für die Antragstellung von Begleitmaßnahmen“.

Weiterleitungsvertrag und Mittelanforderung für Begleitmaßnahmen

Nach der Bewilligung des Antrags durch das BMZ wird ein Weiterleitungsvertrag geschlossen. Erst nach Abschluss des Weiterleitungsvertrags können Fördermittel mit dem Formblatt "Mittelanforderung für die Finanzierungslinie Begleitmaßnahmen" bei der Koordinierungsstelle weltwärts abgerufen werden.

Fördermittel können rückwirkend oder im Voraus für die in einem Zeitraum von bis zu sechs Wochen anfallenden Kosten abgerufen werden. Entsprechend den allgemeinen zuwendungsrechtlichen Vorschriften erfolgt der Abruf der Mittel in einem anteiligen Verhältnis entsprechend dem Anteil, der Ihnen im Weiterleitungsvertrag bewilligt wurde (bis maximal 75 Prozent BMZ-Anteil).

Das ausgefüllte Formular ist als PDF per E-Mail bei Engagement Global einzureichen