Voraussetzungen

Für die Umsetzung eines Projektes im Rahmen von Teams up! müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss einen Projektpartner in Deutschland und einen in einem afrikanischen Land geben,
  2. der deutsche Projektpartner muss eine Trägerprüfung durchlaufen und darf ebenso wie der Projektpartner aus dem afrikanischen Land nicht missionarisch, staatlich oder kommerziell sein,
  3. die Projektpartner gestalten das Projekt in enger Zusammenarbeit und sind in ständigem Austausch und Dialog.

Projektpartnerschaft

Die Projektpartner aus Deutschland und dem afrikanischen Partnerland tragen auf Augenhöhe aktiv und nachhaltig zur Umsetzung von Projekten im Rahmen von Teams up! bei.

Sie müssen

  • gemeinnützig sein,
  • gleiche Ziele und Aktivitäten verfolgen,
  • fachliche, personelle sowie organisatorische Vorkenntnisse und Erfahrungen haben, um einen entwicklungspolitischen Jugendaustausch umzusetzen.

Hinweise

  • Interessierte Organisationen können sich vor oder während der Antragstellung gerne für Tipps an die Ansprechpersonen von Teams up! bei Engagement Global wenden. Spätestens acht Wochen vor Antragstellung ist verpflichtend ein Kurzkonzept mit den wichtigsten inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für das Vorhaben einzureichen.
  • Es können multilaterale Projekte mit einem deutschen Träger und zwei afrikanischen Projektpartnern gefördert werden. Darüber hinaus ist es in Ausnahmefällen möglich, eine Förderung für Dreieckskooperationen mit einem deutschen Träger, einem Projektpartner aus einem afrikanischen Land sowie einem Projektpartner aus einem DAC-Land außerhalb Afrikas zu erhalten. Bei der Planung multilateraler Projekte oder Dreieckskooperationen sollte im Vorfeld eine Beratung durch Engagement Global erfolgen.
  • Die Vermittlung von Partnerorganisationen im Ausland ist nicht möglich.

Trägerprüfung

Der deutsche Projektpartner reicht den Projektantrag in deutscher Sprache ein und verantwortet das Projekt als Träger und Zuwendungsempfänger rechtlich und finanziell gegenüber Engagement Global. Er muss vor der Antragstellung beim Zentralen Programmservice (ZPS) von Engagement Global durch die Trägerprüfung als Träger anerkannt werden. Dafür sind dort unter anderem seine Gemeinnützigkeit, Rechtsform und Bonität nachzuweisen. Das Formular mit Anlagen sollte mindestens vier Wochen vor Einreichen des eigentlichen Projektantrags sowohl digital als auch postalisch versendet werden.

Eine Trägerprüfung bei Engagement Global ist ganzjährig möglich.

Sollte die deutsche Organisation zu klein sein, um die Trägerprüfung erfolgreich zu durchlaufen, kann sie sich in einem sogenannten Huckepackverfahren mit einem größeren deutschen Träger zusammenschließen. Für Beratungen zum Huckepackverfahren stehen die Ansprechpersonen von Teams up! gerne zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Trägerprüfung hilft der Zentrale Programmservice (ZPS) von Engagement Global weiter.

  • Für die Trägerprüfung sollten mindestens vier Wochen eingeplant werden.
  • Es werden nur vollständige Anträge geprüft.
  • Es muss das aktuelle Formular zur Trägerprüfung im Dokumentencenter genutzt werden.
  • Die Unterlagen müssen sowohl postalisch als auch digital eingereicht werden an:
    Engagement Global gGmbH, Zentraler Programmservice, Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn und traegerpruefung@engagement-global.de

Formular zur Trägerprüfung

Bereits registrierte Träger

Träger, die bereits bei Engagement Global für andere Programme registriert sind, durchlaufen eine verkürzte Trägerprüfung. Bei der Registrierung als Träger für Teams up! muss die bereits vorhandene Trägernummer angegeben werden.

Trägerzulassung

Nach erfolgreicher Trägerprüfung erhält der Träger per E-Mail die Bestätigung der Antragsberechtigung und kann nun einen Projektantrag für Teams up! einreichen. Die Gültigkeit der Antragsberechtigung orientiert sich am aktuell vorliegenden Gemeinnützigkeitsbescheid und kann durch Einreichen eines neuen Gemeinnützigkeitsbescheides verlängert werden.

Nicht förderungsfähige Projekte

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Projekte, die der religiösen Unterrichtung, Glaubensunterweisung oder Unterweisung einer bestimmten Weltanschauung dienen.
  • Projekte oder Projektträger, deren Werthaltungen den Respekt gegenüber der Vielfalt menschlicher Lebens- und Glaubensweisen missachten.
  • Kommerziell orientierte Organisationen und Projekte.
  • Projekte, die nicht in erster Linie dem Austausch und der Verständigung dienen.
  • Projekte staatlicher Träger.
  • Trägerorganisationen, die die Trägerprüfung beim ZPS von Engagement Global nicht erfolgreich durchlaufen, das heißt, die ihre Bonität und Gemeinnützigkeit nicht nachweisen können.
  • Träger, die zu klein sind, um einen Austausch finanziell, administrativ und organisatorisch durchzuführen.

In den beiden letzten Fällen können die Träger das so genannte Huckepackverfahren nutzen: Sie schließen mit einem größeren Träger einen Kooperationsvertrag und dieser stellt stellvertretend den Antrag bei Engagement Global. Der Antragsteller ist für die finanzielle Administration des Projektes zuständig und verantwortlich. Für Beratungen stehen die Ansprechpersonen von Teams up! gerne zur Verfügung.