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Erscheinungsdatum: 12/2025
Unmittelbar nach dem Ende des Freiwilligendienstes muss ein qualifiziertes Dienstzeugnis ausgestellt werden. Dies gilt auch im Falle eines Abbruchs. Das Zeugnis enthält Angaben zur Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit, zu berufsqualifizierenden Merkmalen (einschließlich solcher, die während der Seminare erworben wurden) sowie eine Beurteilung des Einsatzes. Die Ausstellung des qualifizierten Dienstzeugnisses erfolgt durch die Einsatzstelle in deutscher Sprache.
Bei der Ausstellung des Zeugnisses kann die untenstehende Vorlage verwendet werden.
Die genauen Anforderungen für Dienstzeugnisse sind den Leitlinien zum Bundesfreiwilligendienst zu entnehmen:
Leitlinien zum Bundesfreiwilligendienst
Das Zeugnis wird den Freiwilligen unmittelbar nach Dienstende ausgehändigt. Das Dokument muss dem BAFzA und der Koordinierungsstelle weltwärts nicht übersandt werden.
Die Einsatzstellen müssen die Ausstellung der qualifizierten Dienstzeugnisse bei Einsatzstellen-Prüfungen durch das BAFzA nachweisen.