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Erscheinungsdatum: 03/2026
Die Struktur- und Prozess-Qualität der Trägerorganisation muss durch eine regelmäßige, verpflichtende externe Zertifizierung nachgewiesen werden. Die Zertifizierungskosten sind nicht über den Weiterleitungsvertrag abzurechnen, sie werden gesondert nach Vorlage des Zertifikats erstattet.
Ist Ihre Organisation in nur einer Komponente (Nord-Süd oder Süd-Nord) aktiv, gilt der Erstattungsschlüssel für Einzelzertifizierungen. Ist Ihre Organisation in beiden Komponenten aktiv, gilt der Erstattungsschlüssel für Doppelzertifizierungen. Zusätzlich zur Erstattung der Zertifizierung können die Kosten für das begleitende Bildungsangebot im Rahmen der Zertifizierung unter dem Titel „Qualität in Freiwilligendiensten Kursnummer fjs/Q01“ anteilig erstattet werden. Auch hier wird zwischen Einzel- und Doppelzertifizierung unterschieden.
Für alle Fälle (Einzelzertifizierung, Doppelzertifizierung und begleitendes Bildungsangebot) ist dieses Formular zu nutzen.
Bei Unklarheiten und Rückfragen wenden Sie sich gern an