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Antrag auf Erstattung von Zertifizierungskosten – Einzelzertifizierung.

Erscheinungsdatum: 30.05.2025

Die Struktur- und Prozess-Qualität der Trägerorganisation muss durch eine regelmäßige, verpflichtende externe Zertifizierung nachgewiesen werden. Die Zertifizierungskosten sind nicht über den Weiterleitungsvertrag abzurechnen, sie werden gesondert nach Vorlage des Zertifikats erstattet.

Zur Erstattung der Kosten für die reine Zertifizierung (Audit, Siegel, Bericht) wird die Rechnung des Zertifizierungsinstituts und eine Kopie des Prüfzertifikats zusammen mit dem Antrag auf Erstattung von Zertifizierungskosten bei Engagement Global eingereicht. Ausschlaggebend für die Höhe der Erstattung ist die Anzahl der entsandten Freiwilligen im geprüften Jahrgang.

Ist Ihre Organisation nur in einer Komponente (Nord-Süd oder Süd-Nord) aktiv, gilt der Erstattungsschlüssel für Einzelzertifizierungen.

Bei Unklarheiten und Rückfragen wenden Sie sich gern an 

zertifizierung@weltwaerts.de