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Erscheinungsdatum: 30.05.2025
Die Struktur- und Prozess-Qualität der Trägerorganisation muss durch eine regelmäßige, verpflichtende externe Zertifizierung nachgewiesen werden. Die Zertifizierungskosten sind nicht über den Weiterleitungsvertrag abzurechnen, sie werden gesondert nach Vorlage des Zertifikats erstattet.
Zur Erstattung der Kosten für die reine Zertifizierung (Audit, Siegel, Bericht) wird die Rechnung des Zertifizierungsinstituts und eine Kopie des Prüfzertifikats zusammen mit dem Antrag auf Erstattung von Zertifizierungskosten bei Engagement Global eingereicht. Ausschlaggebend für die Höhe der Erstattung ist die Anzahl der entsandten Freiwilligen im geprüften Jahrgang.
Ist Ihre Organisation in beiden Komponenten aktiv, gilt der Erstattungsschlüssel für Doppelzertifizierungen. Bei Unklarheiten und Rückfragen wenden Sie sich gern an