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Erscheinungsdatum: 30.05.2025
Die Struktur- und Prozess-Qualität der Trägerorganisation muss durch eine regelmäßige, verpflichtende externe Zertifizierung nachgewiesen werden. Die Zertifizierungskosten sind nicht über den Weiterleitungsvertrag abzurechnen, sie werden gesondert nach Vorlage des Zertifikats erstattet.
Dies ist der Antrag auf Erstattung der Kosten für ein begleitendes Bildungsangebot im Rahmen der Zertifizierung unter dem Titel „Qualität in Freiwilligendiensten Kursnummer fjs/Q01“. Wird dieses Bildungsangebot in Anspruch genommen, muss dieses Formular zusätzlich zum Antrag auf Erstattung für die reine Zertifizierung inklusive der Rechnung des Zertifizierungsinstituts für das Bildungsangebot bei Engagement Global eingereicht werden.
Ist Ihre Organisation in einer Komponente (Nord-Süd oder Süd-Nord) aktiv, gilt der Erstattungsschlüssel für Einzelzertifizierungen. Bei Unklarheiten und Rückfragen wenden Sie sich gern an: