Wer kann weltwärts gehen
Die Einsatzländer: Wohin geht es mit weltwärts?
Im Prinzip kann es in alle Entwicklungsländer weltwärts gehen. Nach der Länderliste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zählen dazu Staaten in Asien, Afrika, Lateinamerika und Osteuropa. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Afrika.
In einigen Ländern wird es allerdings wegen der schwierigen Rahmenbedingungen und/oder Sicherheitslage nicht möglich sein, den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst anzubieten. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern, Regionen und Projekten für einen Freiwilligeneinsatz gegeben sind.
Alle Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, kommen nicht für weltwärts-Entsendungen in Frage. Um welche Länder es sich dabei handelt, können Sie ständig aktualisiert auf der Webseite des Auswärtigen Amtes einsehen. In einigen Fällen bezieht sich die Reisewarnung nur auf Teile von Ländern: „Vor Reisen in die Gebiete … wird ausdrücklich gewarnt / dringend abgeraten / abgeraten“. Entsendungen in diese Landesteile können ebenfalls nicht im Rahmen des weltwärts-Programms finanziert werden.
Die Entsendeorganisationen verpflichten sich, die allgemeinen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes einzuhalten. Diese werden kontinuierlich aktualisiert. Reisen Freiwillige trotz Sicherheits- bzw. Reisewarnung in ein betroffenes Gebiet aus, ist dies ein schwerer Verstoß gegen die weltwärts-Richtlinie, die zum Entzug der Anerkennung als Entsendeorganisation führen kann.
Daneben kommen derzeit weltwärts-Entsendungen nach Ägypten, Algerien, Bangladesch, Burkina Faso, Burundi, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Jemen, DR Kongo, Liberia, Libyen, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Pakistan, Papua Neuguinea, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tschad, Venezuela und Zentralafrikanische Republik nicht in Frage.
Zudem sind folgende Teilgebiete einzelner Länder für eine weltwärts-Entsendung nicht möglich:
Georgien: Gebiete um die Verwaltungsgrenzen zu Südossetien und Abchasien
Kamerun: Region "Extrême-Nord", sowie Halbinsel Bakassi und Umgebung
Kenia: Elendsviertel von Nairobi und Mombasa
Libanon: Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Landes, sowie an der Grenze zu Israel, sowie die gesamte Bekaa-Ebene und die Gebiete südlich des Litani.
Madagaskar: Hauptstadt Antananarivo
Mexiko: Eine Entsendung ist zukünftig nur in die Regionen Bundesdistrikt Mexiko, Estado de Mexiko, Puebla, Queretaro, Guanajuato, Tlaxcala, Chiapas, Tabasco, Yucatan, Quintana Roo, Baja California Sur, Hidalgo, Campeche und Oaxaca-Stadt möglich.
Nepal: Teile Nepals
Palästinensische Gebiete: Alle Gebiete gesperrt, außer (in Ausnahmefällen) Jericho, Ost-Jerusalem sowie bestimmte Stadtgebiete Ramallahs und Bethlehems.
Nach Nepal, in die Mongolei und in die Palästinensischen Gebiete ist derzeit eine Entsendung aus Visagründen zudem nicht möglich. Desweiteren ist eine Entsendung nach Brasilien nur sehr eingeschränkt möglich (nur mit abgeschlossener Ausbildung der Freiwilligen).
Viele weltwärts-Freiwillige nutzen ihren Urlaub, um privat zu reisen und ihr Einsatzland besser kennenzulernen. Reisen in gesperrte Gebiete oder gar gesperrte Drittländer sind dabei nicht gestattet.
In einigen Fällen, in denen es keine Reisewarnung gibt, rät das Auswärtige Amt aus Sicherheitsgründen vor nicht notwendigen Reisen in bestimmte Länder oder dem Besuch bestimmter Landesteile ab. Auch dies können Sie den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes entnehmen. weltwärts-Entsendungen dorthin sind in jedem Fall problematisch und nur in gut begründeten Ausnahmefällen vertretbar. Entsendeorganisationen, die eine solche Entsendung planen, werden gebeten, sich frühzeitig mit dem AA oder BMZ in Verbindung zu setzen.
Natürlich gibt es Sicherheitsrisiken auch in zahlreichen anderen Ländern. Es liegt in diesen Ländern in der Verantwortung der Entsendeorganisationen abzuschätzen, in welchen Regionen, ggf. Stadtvierteln sie einen Freiwilligeneinsatz für vertretbar halten oder nicht.
Afrika
- Ägypten
- Äquatorialguinea
- Äthiopien
- Algerien
- Angola
- Benin
- Botsuana
- Burkina Faso
- Burundi
- Côte d'Ivoire
- Dschibuti
- Eritrea
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea -Bissau
- Kamerun
- Kap Verde
- Kenia
- Komoren
- Kongo
- Kongo, Dem. Rep
- Lesotho
- Liberia
- Libyen
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mayotte
- Mosambik
- Namibia
- Niger
- Nigeria
- Ruanda
- Sambia
- Sâo Tomé und Principe
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Somalia
- St. Helena
- Sudan
- Südafrika
- Swasiland
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Tunesien
- Uganda
- Zentralafrikanische Republik
Amerika
- Anguilla
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Barbados
- Belize
- Bolivien
- Brasilien
- Chile
- Costa Rica
- Dominica
- Dominikan. Republik
- Ecuador
- El Salvador
- Grenada
- Guatemala
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Jamaika
- Kolumbien
- Kuba
- Mexiko
- Montserrat
- Nicaragua
- Panama
- Paraguay
- Peru
- St. Kitts und Nevis
- St. Vincent und die Grenadinen
- Trinidad und Tobago
- Uruguay
- Venezuela
Asien
- Afghanistan
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bangladesch
- Bhutan
- China
- Georgien
- Indien
- Indonesien
- Irak
- Iran
- Jemen
- Jordanien
- Kambodscha
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Korea DVR
- Laos
- Libanon
- Malaysia
- Malediven
- Mongolei
- Myanmar
- Nepal
- Oman
- Pakistan
- Palästinens. Gebiete
- Philippinen
- Sri Lanka
- Syrien
- Tadschikistan
- Thailand
- Timor-Leste
- Turkmenistan
- Usbekistan
- Vietnam
Europa
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Kosovo
- Mazedonien
- Moldau, Rep.
- Montenegro
- Serbien
- Türkei
- Ukraine
- Weißrußland
Ozeanien
- Cookinseln
- Fidschi
- Kiribati
- Marshallinseln
- Mikronesien
- Nauru
- Niue
- Palau
- Papua-Neuguinea
- Salomonen
- Samoa
- Tokelau
- Tonga
- Tuvalu
- Vanuatu
- Wallis und Futuna

