Wer kann weltwärts gehen
Die Einsatzländer: Wohin geht es mit weltwärts?
Im Prinzip kann es in alle Entwicklungsländer weltwärts gehen. Nach der Länderliste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zählen dazu Staaten in Asien, Afrika, Lateinamerika und Osteuropa. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Afrika.
In einigen Ländern wird es allerdings wegen der schwierigen Rahmenbedingungen und/oder Sicherheitslage nicht möglich sein, den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst anzubieten. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird in jedem Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen in den jeweiligen Ländern, Regionen und Projekten für einen Freiwilligeneinsatz gegeben sind.
Alle Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, kommen nicht für weltwärts-Entsendungen in Frage. Um welche Länder es sich dabei handelt, können Sie ständig aktualisiert auf der Webseite des Auswärtigen Amtes einsehen. In einigen Fällen bezieht sich die Reisewarnung nur auf Teile von Ländern: „Vor Reisen in die Gebiete … wird ausdrücklich gewarnt / dringend abgeraten / abgeraten“. Entsendungen in diese Landesteile können ebenfalls nicht im Rahmen des weltwärts-Programms finanziert werden.
Die Entsendeorganisationen verpflichten sich, die allgemeinen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes einzuhalten. Diese werden kontinuierlich aktualisiert. Reisen Freiwillige trotz Sicherheits- bzw. Reisewarnung in ein betroffenes Gebiet aus, ist dies ein schwerer Verstoß gegen die weltwärts-Richtlinie, die zum Entzug der Anerkennung als Entsendeorganisation führen kann.
Entsendeorganisationen können anerkannte weltwärts-Plätze in den folgenden zwölf Länder können unter diesen Voraussetzungen ab sofort wieder besetzen, wenn für die betreffende Region oder das Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht : Marokko, Algerien, Tunesien, Mauretanien, Mali, Niger, Senegal, Burkina Faso, Libyen, Tschad, Ägypten und Sudan. (Stand 10.06.2010)
Daneben kommen derzeit weltwärts-Entsendungen nach Burundi, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Jemen, DR Kongo, Liberia, Pakistan, Papua Neuguinea, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka, Venezuela, Zentralafrikanische Republik nicht in Frage.
Zudem sind folgende Teilgebiete einzelner Länder für eine weltwärts-Entsendung nicht möglich:
Georgien: Gebiete um die Verwaltungsgrenzen zu Südossetien und Abchasien
Ghana: Region Upper East
Kenia: Elendsviertel von Nairobi und Mombasa
Libanon: Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Landes, sowie an der Grenze zu Israel
Madagaskar: Hauptstadt Antananarivo
Nepal: Teile Nepals (s.o.)
Palästinensische Gebiete: Alle Gebiete gesperrt, außer (in Ausnahmefällen) Jericho, Ost-Jerusalem sowie bestimmte Stadtgebiete Ramallahs und Bethlehems (s.o.).
Nach Nepal und in die Palästinensischen Gebiete ist derzeit eine Entsendung aus Visagründen zudem nicht möglich.
(zuletzt geändert am 10.06.2010)
Sie finden hier eine Aufstellung der Länder, in die bereits weltwärts-Freiwillige ausgereist sind (Stand Dezember 2009).
In einigen Fällen, in denen es keine Reisewarnung gibt, rät das Auswärtige Amt aus Sicherheitsgründen vor nicht notwendigen Reisen in bestimmte Länder oder dem Besuch bestimmter Landesteile ab. Auch dies können Sie den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes entnehmen. weltwärts-Entsendungen dorthin sind in jedem Fall problematisch und nur in gut begründeten Ausnahmefällen vertretbar. Entsendeorganisationen, die eine solche Entsendung planen, werden gebeten, sich frühzeitig mit dem AA oder BMZ in Verbindung zu setzen.
Natürlich gibt es Sicherheitsrisiken auch in zahlreichen anderen Ländern. Es liegt in diesen Ländern in der Verantwortung der Entsendeorganisationen abzuschätzen, in welchen Regionen, ggf. Stadtvierteln sie einen Freiwilligeneinsatz für vertretbar halten oder nicht.
Die OECD-Entwicklungsländerliste ist im PDF-Format verfügbar:Länderliste.
Afrika
- Ägypten
- Äquatorialguinea
- Äthiopien
- Algerien
- Angola
- Benin
- Botsuana
- Burkina Faso
- Burundi
- Côte d'Ivoire
- Dschibuti
- Eritrea
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea -Bissau
- Kamerun
- Kap Verde
- Kenia
- Komoren
- Kongo
- Kongo, Dem. Rep
- Lesotho
- Liberia
- Libyen
- Madagaskar
- Malawi
- Mali
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mayotte
- Mosambik
- Namibia
- Niger
- Nigeria
- Ruanda
- Sambia
- Sâo Tomé und Principe
- Senegal
- Seychellen
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Somalia
- St. Helena
- Sudan
- Südafrika
- Swasiland
- Tansania
- Togo
- Tschad
- Tunesien
- Uganda
- Zentralafrikanische Republik
Amerika
- Anguilla
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Barbados
- Belize
- Bolivien
- Brasilien
- Chile
- Costa Rica
- Dominica
- Dominikan. Republik
- Ecuador
- El Salvador
- Grenada
- Guatemala
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Jamaika
- Kolumbien
- Kuba
- Mexiko
- Montserrat
- Nicaragua
- Panama
- Paraguay
- Peru
- St. Kitts und Nevis
- St. Vincent und die Grenadinen
- Trinidad und Tobago
- Uruguay
- Venezuela
Asien
- Afghanistan
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bangladesch
- Bhutan
- China
- Georgien
- Indien
- Indonesien
- Irak
- Iran
- Jemen
- Jordanien
- Kambodscha
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Korea DVR
- Laos
- Libanon
- Malaysia
- Malediven
- Mongolei
- Myanmar
- Nepal
- Oman
- Pakistan
- Palästinens. Gebiete
- Philippinen
- Sri Lanka
- Syrien
- Tadschikistan
- Thailand
- Timor-Leste
- Turkmenistan
- Usbekistan
- Vietnam
Europa
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Kosovo
- Kroatien
- Mazedonien
- Moldau, Rep.
- Montenegro
- Serbien
- Türkei
- Ukraine
- Weißrußland
Ozeanien
- Cookinseln
- Fidschi
- Kiribati
- Marshallinseln
- Mikronesien
- Nauru
- Niue
- Palau
- Papua-Neuguinea
- Salomonen
- Samoa
- Tokelau
- Tonga
- Tuvalu
- Vanuatu
- Wallis und Futuna

