Wer kann weltwärts gehen
Welche Kosten entstehen für die Freiwilligen?
Für die Freiwilligen werden im Rahmen des weltwärts-Programms alle wesentlichen Kosten übernommen. Von den Entsendeorganisationen werden weder Vermittlungsgebühren noch Aufwandsentschädigungen für den Freiwilligendienst erhoben.
Mit Unterstützung der weltwärts-Förderung erhalten die Freiwilligen von ihrer Entsendeorganisation bzw. der Partnerorganisation
- ein Taschengeld von monatlich 100 Euro
- vor Ort eine angemessene und ortsübliche Unterkunft und Verpflegung
- Erstattung der Reisekosten
- Versicherung
- Seminare vor, während und nach dem Dienst
- sowie Erstattung der Anfahrten zu den Veranstaltungsorten der Seminare.
Auswahltreffen
Die Finanzierung der Auswahltreffen gehört nicht zum Leistungsangebot von weltwärts. Es ist daher möglich, dass die Bewerberinnen und Bewerber von der Entsendeorganisation gebeten werden, die Reisekosten selber zu tragen und eine Aufwandsentschädigung für Unterkunft und Verpflegung zu leisten.
Versicherungen
Die Entsendeorganisationen stellen sicher, dass für die Freiwilligen folgende Versicherungen abgeschlossen werden:
- Unfallversicherung inklusive Invalidität (Versicherungssumme 200.000 Euro mit 225 Prozent Progression)
- Haftpflichtversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Rücktransportversicherung (in der Regel in der Auslandskrankenversicherung enthalten)
Die Kosten der Versicherungen werden von den Entsendeorganisationen im Rahmen der Bezuschussung durch das BMZ übernommen. Die Entsendeorganisation wählt hierbei ein Versicherungsangebot mit den in der weltwärts-Richtlinie definierten Mindeststandards aus.
Das BMZ plant, über das weltwärts-Sekretariat für den erforderlichen Versicherungsschutz Gruppenversicherungen anzubieten, an die sich die Entsendeorganisationen anschließen können.
Während der Zeit im Inland, zum Beispiel während der Vorbereitungsseminare, sind die Freiwilligen für ihre entsprechenden Versicherungen (zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung) selbst verantwortlich.

