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weltwärts - Der Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Wer kann weltwärts gehen

Welche Kosten entstehen für die Freiwilligen?

Für die Freiwilligen werden im Rahmen des weltwärts-Programms alle wesentlichen Kosten übernommen. Von den Entsendeorganisationen werden weder Vermittlungsgebühren noch Aufwandsentschädigungen für den Freiwilligendienst erhoben.

Mit Unterstützung der weltwärts-Förderung erhalten die Freiwilligen von ihrer Entsendeorganisation bzw. der Partnerorganisation

  • ein Taschengeld von monatlich 100 Euro
  • vor Ort eine angemessene und ortsübliche Unterkunft und Verpflegung
  • Erstattung der Reisekosten
  • Versicherung
  • Seminare vor, während und nach dem Dienst
  • sowie Erstattung der Anfahrten zu den Veranstaltungsorten der Seminare.
Von den Freiwilligen wird jedoch erwartet, dass sie sich schon vor der Ausreise für das Partnerprojekt ihrer Entsendeorganisation einsetzen, zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, das Sammeln von Spenden, die Gründung privater Förderkreise oder andere Aktionen. Die Auswahl der Freiwilligen darf jedoch nicht von der Höhe der aufgebrachten Spenden abhängig gemacht werden und richtet sich allein nach den persönlichen Qualifikationen. Die Entsendeorganisation darf maximal 150 Euro Spenden pro Monat Freiwilligendienst entgegennehmen.

Auswahltreffen

Die Finanzierung der Auswahltreffen gehört nicht zum Leistungsangebot von weltwärts. Es ist daher möglich, dass die Bewerberinnen und Bewerber von der Entsendeorganisation gebeten werden, die Reisekosten selber zu tragen und eine Aufwandsentschädigung für Unterkunft und Verpflegung zu leisten.

Versicherungen

Die Entsendeorganisationen stellen sicher, dass für die Freiwilligen folgende Versicherungen abgeschlossen werden:

  • Unfallversicherung inklusive Invalidität (Versicherungssumme 200.000 Euro mit 225 Prozent Progression)
  • Haftpflichtversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Rücktransportversicherung (in der Regel in der Auslandskrankenversicherung enthalten)

Die Kosten der Versicherungen werden von den Entsendeorganisationen im Rahmen der Bezuschussung durch das BMZ übernommen. Die Entsendeorganisation wählt hierbei ein Versicherungsangebot mit den in der weltwärts-Richtlinie definierten Mindeststandards aus.

Das BMZ plant, über das weltwärts-Sekretariat für den erforderlichen Versicherungsschutz Gruppenversicherungen anzubieten, an die sich die Entsendeorganisationen anschließen können.

Während der Zeit im Inland, zum Beispiel während der Vorbereitungsseminare, sind die Freiwilligen für ihre entsprechenden Versicherungen (zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung) selbst verantwortlich.


Weitere Informationen




          Eine Initiative des: Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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