FAQs
Kann weltwärts auch als ADiA anerkannt werden?
Der weltwärts-Dienst kann unter bestimmten Voraussetzungen als Anderer Dienst im Ausland (ADiA) anerkannt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Anerkennung“.
Der weltwärts-Dienst kann unter bestimmten Voraussetzungen als Anderer Dienst im Ausland (ADiA) anerkannt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Anerkennung“.
