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weltwärts - Der Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

FAQs

Muss ich in der Unterkunft bleiben, die mir vom Träger gestellt wird?

Die Entsendeorganisation ist verpflichtet, eine den lokalen Gegebenheiten angemessene Unterkunft zu stellen, die zusammen mit dem Projektpartner ausgesucht wird. Probleme mit dem Wohnraum können der Entsendeorganisation gemeldet werden. Der Freiwillige hat jedoch kein Anrecht darauf, dass die Entsendeorganisation die Kosten für eine alternative Unterkunft übernimmt.


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