Nach dem weltwärts-Dienst
Fördermittel für Rückkehrmaßnahmen
Antragsunterlagen ab 2012
Anerkannte Entsendeorganisationen, Vereinigungen von ehemaligen weltwärts-Freiwilligen und entwicklungspolitische Bildungsträger in Kooperationen mit Entsendeorganisationen können Fördermittel für Rückkehrmaßnahmen entsprechend dem Konzept zur Rückkehrarbeit „weltwärts – und danach?“ beantragen (siehe unten).
Dazu finden Sie hier die aktualisierten Antragsunterlagen:
Antragsformular wwRückkehrmaßnahmen 2012 (PDF)
Bitte vor dem Ausfüllen der Anlage 1 beachten:
Erläuterungen zum verbindlichen Finanzierungsplan (PDF)
Bitte folgende Vorlage für die Darstellung der Maßnahme (Anlage 2) nutzen:
Anlage 2 – Darstellung der Maßnahme (DOC)
Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge bearbeiten können, für die die aktuellen gültigen Antragsformulare verwendet wurden.
Antragsfristen ab 2012
Ab 2012 gibt es im Jahr zwei Antragsfristen für Rückkehrmaßnahmen: 01.06. (für Maßnahmenbeginn September bis Februar) und 01.11. (für Maßnahmenbeginn von März bis August). Siehe auch Abgabetermine / Fristen.
Ansprechperson für Rückkehrmaßnahmen
Die Beratung der Antragsteller, die Vorprüfung der Anträge sowie die Abwicklung nach Bewilligung durch das BMZ erfolgt über das weltwärts-Sekretariat. Bei eventuellen Rückfragen dazu schreiben Sie gerne an rueckkehrantrag@weltwaerts.de oder nehmen Sie Kontakt zu Christina Fritz auf (Tel: 0228 - 20 717- 245).
Rückkehrkonzept
Rückkehrarbeit im Sinne des Konzepts ist auf das gesellschaftliche und entwicklungspolitische Engagement der ehemaligen Freiwilligen ausgerichtet. Die Förderung der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit ist ein zentrales Ziel von weltwärts.
Im Rahmen des Rückkehrkonzepts können anerkannte Entsendeorganisationen, Vereinigungen zurückgekehrter Freiwilliger und entwicklungspolitische Bildungsträger in Kooperationen mit Entsendeorganisationen Anträge einreichen.
Das Konzept zur Rückkehrarbeit "weltwärts - und danach?" finden Sie hier:
Rückkehrkonzept "weltwärts - und danach?"
Vorlage für TN-Liste für Begleit- oder Rückmaßnahmen
Hier finden Sie eine TN-Liste, um im Verwendungsnachweis die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Veranstaltungen, die im Rahmen der Begleit- oder Rückkehrmaßnahmen bewilligt wurden, dokumentieren zu können. Verstehen Sie diese Vorlage nur als ein Angebot. Es steht Ihnen frei, auch eigene Listen zu verwenden. Aus Ihren TN-Listen sollten im wesentlichen jedoch die gleichen Informationen hervorgehen.
TN-Liste für Begleit- oder Rückkehrmaßnahmen (DOC)
Mittelanforderung für Rückkehrmaßnahmen
Nach der Bewilligung der Mittel durch das BMZ können Sie die Barmittel mit dem Formblatt zur Mittelanforderung "weltwärts - und danach?" beim weltwärts-Sekretariat abrufen. Sie können die Mittel rückwirkend oder im Voraus für die in einem Zeitraum von längstens 6 Wochen anfallende Kosten abrufen. Entsprechend den allgemeinen zuwendungsrechtlichen Vorschriften erfolgt der Abruf der Mittel in einem anteiligen Verhältnis entsprechend dem Anteil, der Ihnen bewilligt wurde (i.d.R. 75% Zuwendungsmittel und 25% Antragsteller).
Mittelanforderung "weltwärts - und danach?"
Änderungsantrag zum Weiterleitungsvertrag
Falls sich nach Abschluss des Weiterleitungsvertrages bei der Durchführung der bewilligten Rückkehrmaßnahme Änderungen ergeben, können Sie die hier abgelegte Vorlage für einen Änderungsantrags nutzen:
Vorlage Änderungsantrag zum Weiterleitungsvertrag für Begleit- oder Rückkehrmaßnahmen
Abrechnung der Zuwendung
Jeweils zum Jahresende erstellen die Zuwendungsempfänger einen Zwischennachweis. In diesem werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Jahres dargestellt. Der Zwischennachweis muss dem weltwärts-Sekretariat bis spätestens 30.04. des Folgejahres vorliegen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Beendigung einer Maßnahme zu erstellen (Weiterleitungsvertrag). weiter

