Informationen für Entsendeorganisationen
Anerkennung ADiA
weltwärts und Zivildienst
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die im Rahmen des Programms „weltwärts“ des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen mindestens elfmonatigen Freiwilligendienst leisten, werden nicht zum Zivildienst herangezogen. Dabei ist zu beachten: Sowohl die Entsendeorganisation als auch ihre jeweilige Einsatzstelle im Ausland müssen bereits vor dem Abschluss einer Vereinbarung über die Ableistung des Freiwilligendienstes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Träger bzw. Projektstelle eines „Anderen Dienstes im Ausland“ (ADiA) gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG) anerkannt sein. Dieses Anerkennungsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für die Nichtheranziehung zum Zivildienst sind u. a., dass
- die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vor dem Abschluss der Vereinbarung über die Ableistung eines ADiA vorliegt,
- die Einsatzdauer des Freiwilligendienstes mindestens 11 Monate beträgt (und damit die gesetzliche Zivildienstdauer um mindestens zwei Monate überschreitet) und
- der Freiwilligendienst vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten wird.
Ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer, der über „weltwärts“ einen Freiwilligendienst bei einer Organisation ableistet, die nicht als Träger nach § 14 b ZDG anerkannt ist, wird unabhängig von der Ableistung des Freiwilligendienstes zum Zivildienst herangezogen. Beträgt die Einsatzdauer im Freiwilligendienst weniger als elf Monate, wird der anerkannte Kriegsdienstverweigerer ebenfalls zum Zivildienst herangezogen; alle ab dem dritten Dienstmonat geleisteten Monate werden auf die Zivildienstzeit angerechnet.
Welche Einsatzplätze bereits eine Anerkennung als ADiA-Stelle haben, erfahren Sie in der Projektbörse und bei den einzelnen Entsendeorganisationen.
Vereinfachung der ADiA- und weltwärts-Verfahren beschlossen
Wir freuen uns, Ihnen folgende Mitteilung machen zu können: Die beteiligten Ressorts BMFSFJ, AA und BMZ haben eine deutliche Vereinfachung der ADiA- und weltwärts-Verfahren vereinbart. Damit wird zukünftig im Rahmen der ADiA-Anerkennung eine zusätzliche gesonderte Abstimmung mit dem AA und dem BMZ bei bereits anerkannten weltwärts-Entsendeorganisationen und -Projekten entfallen. Diese Harmonisierung der Verfahren wird zu einer spürbaren Beschleunigung der Bearbeitung der ADiA-Antragsverfahren führen.
Diese grundlegende Neuregelung gilt auch schon für die derzeit beim BMFSFJ vorliegenden ADiA-Anträge. Als Nachweis für die Anerkennung der jeweiligen Träger und/oder Einsatzplätze müssen den ADiA-Anträgen die entsprechenden Anerkennungsschreiben des BMZ in Kopie beigelegt werden. Zu den bereits anhängigen ADiA-Anträgen bitten wir daher alle weltwärts-Entsendeorganisationen, die weltwärts-Anerkennung dem BMFSFJ - Referat ZD 1 baldmöglichst nachzureichen. Dort werden die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs der weltwärts-Anerkennung abgearbeitet werden können.
Wir bitten Sie hierbei die Zuordnung zu dem entsprechenden ADiA - Antrag aufzuzeigen. Dies sollte durch einen schriftlichen Hinweis erfolgen, welche weltwärts-Einsatzplatznummer sich auf welchen ADiA -Antrag bezieht. Außerdem sollte die Zuordnung durch die Benennung der Projektbezeichnung des jeweiligen weltwärts - Einsatzplatzes erleichtert werden.
Zudem können ab sofort die Anträge auf ADiA-Anerkennung beim weltwärts-Sekretariat zusammen mit den weltwärts-Anträgen eingereicht werden. Sobald die weltwärts-Anerkennung vorliegt, wird das weltwärts-Sekretariat die ADiA-Anträge an das zuständige BMFSFJ weiterleiten, das wie bisher über die Anträge entscheidet.
Das Formular für die ADiA-Anerkennung lässt sich auf der Internetseite des BMFSFJ herunterladen.
Ansonsten bleiben die bisherigen Regelungen und Verfahren unberührt.
(Stand 28.05.2009)

