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weltwärts - Der Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Informationen für  Entsendeorganisationen

Anerkennung ADiA

weltwärts und ADiA

Nach § 5 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes besteht der Andere Dienst im Ausland (ADiA) auch nach der Aussetzung des Zivildienstes am 1. Juli 2011 fort.

Wie bisher wird es also auch weiterhin möglich sein, einen weltwärts-Dienst in Verbindung mit der Anerkennung als Anderer Dienst im Ausland zu leisten.

Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, muss folgendes beachten: Sowohl die Entsendeorganisation als auch ihre jeweilige Einsatzstelle im Ausland müssen bereits vor dem Abschluss einer Vereinbarung über die Ableistung des Freiwilligendienstes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Träger bzw. Projektstelle eines „Anderen Dienstes im Ausland“ (ADiA) gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG) anerkannt sein. Dieses Anerkennungsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Welche Einsatzplätze bereits eine Anerkennung als ADiA-Stelle haben, erfahren Sie in der Projektbörse und bei den einzelnen Entsendeorganisationen.

Selbstverständlich können die als ADiA anerkannten weltwärts-Einsatzplätze auch mit Freiwilligen (männlich und weiblich) besetzt werden, die keine zusätzliche ADiA-Anerkennung wünschen.

Vereinfachtes ADiA- und weltwärts-Verfahren

Die Anträge auf ADiA-Anerkennung können beim weltwärts-Sekretariat zusammen mit den weltwärts-Anträgen eingereicht werden. Sobald die weltwärts-Anerkennung vorliegt, wird das weltwärts-Sekretariat die ADiA-Anträge an das zuständige BMFSFJ weiterleiten, das wie bisher über die Anträge entscheidet.

Das Formular und weitere Informationen für die ADiA-Anerkennung finden Sie auf der Internetseite des BMFSFJ zum herunterladen.

Seit dem 28.05.2009 gilt: Die beteiligten Ressorts BMFSFJ, AA und BMZ haben eine deutliche Vereinfachung der ADiA- und weltwärts-Verfahren vereinbart. Damit wird im Rahmen der ADiA-Anerkennung eine zusätzliche gesonderte Abstimmung mit dem AA und dem BMZ bei bereits anerkannten weltwärts-Entsendeorganisationen und -Projekten entfallen. Diese Harmonisierung der Verfahren führt zu einer spürbaren Beschleunigung der Bearbeitung der ADiA-Antragsverfahren. Ansonsten bleiben die bisherigen Regelungen und Verfahren unberührt.

(Stand: 28.06.2011)


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