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weltwärts - Der Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Informationen für  Entsendeorganisationen

Begleitmaßnahmen

Konzept und Verfahrenshinweise ab 2012

Aufgrund der Erkenntnisse der Evaluation, für die seit November 2011 der Abschlussbericht vorliegt, werden die im April 2011 zunächst pilothaft eingeführten Förderschwerpunkte und Kriterien für Begleitmaßnahmen im Wesentlichen ab 2012 unverändert fortgeschrieben.

Die Begleitmaßnahmen sollen in erster Linie dazu dienen, die Qualität und die entwicklungspolitisch intendierte Wirkung des weltwärts-Programms zu fördern und insgesamt zur Schärfung des Programmprofils beizutragen. Hierzu sollen insbesondere die Partnerorganisationen und MentorInnen in den Partnerländern, deren Vernetzung, Kooperation und weitere Qualifizierung und sowie die Zusammenarbeit der weltwärts-Entsendeorganisationen im Inland unterstützt werden. Ein weiteres Ziel ist es, bisher im Programm unterrepräsentierte Gruppen (z.B. Berufsschulabgänger, Menschen mit Behinderungen) für das weltwärts-Programm zu gewinnen.

Hinweise zu Förderschwerpunkten, Kriterien und Antragsverfahren entnehmen Sie bitte den beiden folgenden Dokumenten:
Konzept Programmbegleitmaßnahmen 2012 (PDF)
Verfahrenshinweise Programmbegleitmaßnahmen 2012 (PDF)

Antragsunterlagen ab 2012

Antragsformular wwBegleitmaßnahmen 2012 (PDF)
Bitte vor dem Ausfüllen der Anlage 1 beachten:
Erläuterungen zum verbindlichen Finanzierungsplan (PDF)
Bitte folgende Vorlage für die Darstellung der Maßnahme (Anlage 2) nutzen:
Anlage 2 – Darstellung der Maßnahme (DOC)

Antragsfristen ab 2012

Ab 2012 gibt es im Jahr zwei Antragsfristen für Begleitmaßnahmen: 01.01. und 01.06. (siehe auch Abgabetermine / Fristen).

Anspechperson für Begleitmaßnahmen

Die Beratung der Antragsteller, die Vorprüfung der Anträge sowie die Abwicklung nach Bewilligung durch das BMZ erfolgt über das weltwärts-Sekretariat. Bei eventuellen Rückfragen dazu schreiben Sie gerne an begleitmassnahme@weltwaerts.de oder nehmen Sie Kontakt zu Anna Winkelkotte auf (Tel: 0228 - 20 717- 242).

Vorlage für TN-Liste für Begleit- oder Rückmaßnahmen

Hier finden Sie eine TN-Liste, um im Verwendungsnachweis die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Veranstaltungen, die im Rahmen der Begleit- oder Rückkehrmaßnahmen bewilligt wurden, dokumentieren zu können. Verstehen Sie diese Vorlage nur als ein Angebot. Es steht Ihnen frei, auch eigene Listen zu verwenden. Aus Ihren TN-Listen sollten im wesentlichen jedoch die gleichen Informationen hervorgehen.
TN-Liste für Begleit- oder Rückkehrmaßnahmen (DOC)

Mittelanforderung für Begleitmaßnahmen

Nach der Bewilligung der Mittel durch das BMZ können Sie die Barmittel mit dem Formblatt zur "Mittelanforderung für die Finanzierungslinie Begleitmaßnahmen" beim weltwärts-Sekretariat abrufen. Sie können die Mittel rückwirkend oder im voraus für die in einem Zeitraum von bis 6 Wochen anfallende Kosten abrufen. Entsprechend den allgemeinen zuwendungsrechtlichen Vorschriften erfolgt der Abruf der Mittel in einem anteiligen Verhältnis entsprechend dem Anteil, der Ihnen bewilligt wurde (bis max. 75% Zuwendungsmittel und 25% Eigenanteil der EO).

Mittelanforderung für die Finanzierungslinie Begleitmaßnahmen herunterladen (PDF)

Änderungsantrag zum Weiterleitungsvertrag

Falls sich nach Abschluss des Weiterleitungsvertrages bei der Durchführung der bewilligten Begleitmaßnahme Änderungen ergeben, können Sie die hier abgelegte Vorlage für einen Änderungsantrags nutzen:

Vorlage für Änderungsanträge zum Weiterleitungsvertrag für Begleit- oder Rückkehrmaßnahmen (DOC)

Abrechnung der Zuwendung

Jeweils zum Jahresende erstellen die Zuwendungsempfänger einen Zwischennachweis. In diesem werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Jahres dargestellt. Der Zwischennachweis muss dem weltwärts-Sekretariat bis spätestens 30.04. des Folgejahres vorliegen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Beendigung einer Maßnahme zu erstellen (Weiterleitungsvertrag). weiter


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