2009
Neues Verfahren zum Rückkehrfragebogen
24.09.2009
Das BMZ und der weltwärts-Beirat haben sich einvernehmlich auf ein für alle Entsendeorganisationen verbindliches Verfahren zur Erhebung des Rückkehrfragebogens verständigt:
1. Zweck und Verwendung des Rückkehrfragebogens
Der kurze Rückkehrfragenbogen dient der trägerübergreifenden, allgemeinen Ermittlung der Zufriedenheit der weltwärts-Freiwilligen. Er dient nicht der systematischen Kontrolle der Freiwilligen oder der EO. Es geht auch nicht um die Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle. Die Verantwortung der EO als Ansprechpartner und Betreuungsstelle für die Freiwilligen bleibt unberührt.
Die EO nutzen das Feedback der Freiwilligen für Qualitätssicherung und -entwicklung ihrer Freiwilligendienste.
Das BMZ wertet die Rückkehrfragebögen in anonymer und agreggierter Form für das Gesamtprogramm aus, das heißt freiwilligen- und trägerübergreifend. Diese Gesamtauswertung wird vom BMZ den Trägern und dem weltwärts-Beirat zur Verfügung gestellt sowie für die Darstellung des weltwärts-Programms im politischen Raum verwendet.
Zudem kann das BMZ dem einzelnen Träger eine auf ihn bezogene Auswertung der Rückmeldungen ihrer Freiwilligen zur Verfügung stellen. Diese Auswertung wird nicht anderen Trägern oder dem weltwärts-Beirat übermittelt.
2. Verfahren
Die Freiwilligen geben den ausgefüllten Rückkehrfragebogen in elektronischer Form spätestens nach dem Rückkehrseminar an ihre jeweilige EO mit Angabe ihres Namens. Die EO leiten den Rückkehrfragebogen ebenfalls in elektronischer Form kurzfristig, unverändert und anonymisiert (ohne Angabe der Namen der Freiwilligen) an das weltwärts-Sekretariat weiter.
Zu den an das weltwärts-Sekretariat übersandten Rückkehrfragebögen können die EO eigene Kommentare und Hinweise abgeben, soweit sie das für erforderlich halten. Sollten die Auswertungsergebnisse oder einzelne Rückkehrfragebögen besondere Auffälligkeiten enthalten oder von den EO Hinweise zu den Fragebögen gemacht werden, die nicht "zu den Akten" gelegt werden sollten, setzt sich das BMZ mit der betroffenen EO ins Benehmen.
Die EO stellen in geeigneter Form sicher, dass alle Freiwilligen ihren Rückkehrfragebogen abgeben (z.B. Teilnahmebescheinigung erst nach Abgabe des Rückkehrfragebogens).
Im Rahmen der geplanten Evaluierung der dreijährigen Einführungsphase wird der Rückkehrfragebogen methodisch-inhaltlich überprüft und ggf. im Rahmen der unter Nr. 1 dargelegten Zwecksetzung weiter entwickelt.
3. Datenschutz
Um datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht zu werden und das Einverständnis der Freiwilligen sicherzustellen, werden die Freiwilligen von den EO über die oben ausgeführten Regelungen und Verfahren zum Rückkehrfragebogen frühzeitig aufgeklärt und auf die Abgabe des Rückkehrfragebogens mit einem entsprechenden Passus in der Träger-Freiwilligen-Vereinbarung ausdrücklich verpflichtet. Die Freiwilligen, die in 2009 bereits ausgereist sind bzw. vor dieser Regelung bereits eine Vereinbarung unterschrieben haben, werden von den EO‘s informiert und ausdrücklich verpflichtet.
Die Regelung gilt ab dem 15. Oktober 2009.

