2009
Regelung von weltwärts-Abbrüchen
03.06.2009
Die Regelung umfasst Definition und Gründe für einen möglichen Abbruch. Sie bekräftigt, dass die Vertragsbedinungen einen hohen Grad von Verbindlichkeit haben. Nach Rückmeldung der Partnerorganisationen ist gerade die Regeleinsatzzeit der weltwärts-Freiwilligen von 12 Monaten der entscheidende Mehrwert für die Partner vor Ort. Es kann Fälle geben, in denen ein vorzeitiger Abbruch durchaus angebracht sein kann und für alle Beteiligten bei entsprechender Begleitung und Nachbereitung eine richtige Lösung sein kann. Der sorgfältige Umgang mit Abbrüchen ist daher eine wichtige Aufgabe der Entsendeorganisationen.
In der nun vorliegenden Regelung wurden die mit dem Beirat erörterten grundsätzlichen Erwägungen eingebunden.
Wir geben Ihnen ein Anschreiben des BMZ zum Verfahren bei Abbrüchen im weltwärts-Programm zur Kenntnis. Außerdem finden Sie die Abbruchregelung, sowie einen dazu verbindlichen Textbaustein für den Vertrag zwischen Entsendeorganisation und Freiwilligem/Freiwilliger unter Anerkennung der Einsatzplätze.

