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weltwärts - Der Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

2009

Vereinfachung der ADiA- und weltwärts-Verfahren beschlossen

14.05.2009

Die beteiligten Ressorts BMFSFJ, AA und BMZ haben eine deutliche Vereinfachung der ADiA- und weltwärts-Verfahren vereinbart. Damit wird zukünftig im Rahmen der ADiA-Anerkennung eine zusätzliche gesonderte Abstimmung mit dem AA und BMZ bei bereits anerkannten weltwärts-Entsendeorganisationen und -Projekten entfallen. Diese Harmonisierung der Verfahren wird zu einer spürbaren Beschleunigung der Bearbeitung der ADiA-Antragsverfahren führen.

Diese grundlegende Neuregelung gilt auch schon für die derzeit beim BMFSFJ vorliegenden ADiA-Anträge. Als Nachweis für die Anerkennung der jeweiligen Träger und/oder Einsatzplätze müssen den ADiA-Anträgen die entsprechenden Anerkennungsschreiben des BMZ in Kopie beigelegt werden. Zu den bereits anhängigen ADiA-Anträgen bitte ich daher alle weltwärts-Entsendeorganisationen, die weltwärts-Anerkennungen dem BMFSFJ - Referat ZD 1 baldmöglichst nachzureichen. Dort werden die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs der weltwärts-Anerkennung abgearbeitet werden können.

Wir bitten Sie hierbei die Zuordnung zu dem entsprechenden ADiA - Antrag aufzuzeigen. Dies sollte durch einen schriftlichen Hinweis erfolgen, welche weltwärts-Einsatzplatznummer sich auf welchen ADiA-Antrag bezieht. Außerdem sollte die Zuordnung durch die Benennung der Projektbezeichnung des jeweiligen weltwärts - Einsatzplatzes erleichtert werden.

Zudem können zukünftig die Anträge auf ADiA-Anerkennung beim BMZ zusammen mit den weltwärts-Anträgen eingereicht werden. Das BMZ wird die ADiA-Anträge an das zuständige BMFSFJ weiterleiten, das wie bisher über die Anträge entscheidet.

Ansonsten bleiben die bisherigen Regelungen und Verfahren unberührt.


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