2008
Hinweise des Auswärtigen Amtes und des BMZ rund um die Entsendung von Freiwilligen
30.09.2008
Alle Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, kommen nicht für weltwärts-Entsendungen in frage. Um welche Länder es sich dabei handelt, können Sie ständig aktualisiert auf der Webseite des Auswärtigen Amtes einsehen. In einigen Fällen bezieht sich die Reisewarnung nur auf Teile von Ländern, z.B. bestimmte Provinzen. Entsendungen in diese Landesteile können ebenfalls nicht im Rahmen des weltwärts-Programms finanziert werden. Daneben kommen derzeit weltwärts-Entsendungen nach Burundi, El Salvador, den Libanon, Mauretanien, Zimbabwe, Sri Lanka, Honduras, Georgien und die Elendsviertel von Nairobi und Mombasa in Kenia nicht infrage.
Achtung: Dies ist der Stand zum 30.09.2008. Zum aktuellen Stand siehe Einsatzländer.
Anliegend finden Sie eine Aufstellung der Länder, in die bereits weltwärts-Freiwillige ausgereist sind.
In einigen Fällen, in denen es keine Reisewarnung gibt, rät das Auswärtige Amt aus Sicherheitsgründen vor nicht notwendigen Reisen in bestimmte Länder oder dem Besuch bestimmter Landesteile ab. Auch dies können Sie den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes entnehmen. Weltwärts-Entsendungen dorthin sind in jedem Fall problematisch und nur in gut begründeten Ausnahmefällen vertretbar. Wenn Sie eine solche Entsendung planen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem AA oder BMZ in Verbindung.
Natürlich gibt es Sicherheitsrisiken auch in zahlreichen anderen Ländern. Es liegt in diesen Ländern in der Verantwortung der Entsendeorganisationen abzuschätzen, in welchen Regionen, ggf. Stadtvierteln Sie einen Freiwilligeneinsatz für vertretbar halten oder nicht.
Bitte weisen Sie ausreisende weltwärts-Freiwillige im Rahmen der Entsendevorbereitung deutlich darauf hin, dass sich Strafvorschriften im Ausland teilweise stark von denen in Deutschland unterscheiden können. Dies gilt sowohl für das unter Strafe gestellte Verhalten wie auch hinsichtlich des Strafmaßes.
Es ist unverzichtbare Aufgabe der jeweiligen Entsendeorganisation, sich vor Ausreise um einen korrekten Aufenthaltstitel für die Freiwilligen zu kümmern. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen diese Pflicht zum Ausschluss einer Entsendeorganisation aus der weltwärts-Förderung führen können.
Es ist zudem zwingend, dass Sie für einen ausreichenden Auslandsversicherungsschutz und den Abschluss einer Ambulanzflugvereinbarung für alle Teilnehmer Sorge tragen sowie für jeden Teilnehmer Kontaktpersonen zur Benachrichtigung in Notfällen aufnehmen
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass alle weltwärts-Freiwilligen gehalten sind, sich vor Ort in die sogenannten Deutschenlisten der zuständigen Auslandsvertretungen eintragen zu lassen. Damit ist gewährleistet, dass sich die Botschaften in Krisenfällen um die weltwärts-Freiwilligen kümmern können. Dies muss in vielen Fällen nicht durch persönliche Vorsprache geschehen. Die Freiwilligen sollten zu diesem Zweck zunächst die Webseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung konsultieren.
Ihr weltwärts-Team

