2008
Anerkennung eines „Anderen Dienstes im Ausland“ nach § 14b Zivildienstgesetz im Zusammenhang mit „weltwärts“-Projekten
30.06.2008
Sonderregelung 2008:
Für männliche Teilnehmer, die im Jahr 2008 weltwärts als Ersatz für den Zivildienst nach §14b leisten wollen, bei denen aber die ADiA-Anerkennung des Projektplatzes durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) noch nicht vorliegt, gibt es nun eine Sonderregelung.
Im folgenden Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finden Sie Informationen zu dieser Sonderregelung:
als PDF-Datei ansehen

