2008
Neuigkeiten zur gesetzlichen Regelung des Kindergeldanspruchs
13.03.2008
Am 06.03.2008 hat der Deutsche Bundestag dem Jugendfreiwilligengesetz zugestimmt. Die gesetzliche Regelung des Kindergeldanspruchs während des Freiwilligendienstes, die rückwirkend für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab dem 1. Januar 2008 gelten soll, ist Teil dieses Gesetzes. Nun fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Wir gehen davon aus, dass diese Entscheidung noch vor Juni 2008 (Sommerpause der parlamentarischen Gremien) getroffen wird. Sobald die Abstimmung erfolgt ist, werden wir Sie wieder informieren.


